Neuer Personalausweis mit Fingerabdrücken – Überwachung oder Schutz?

Was also plant nun die deutsche Bundesregierung?

Das fragten auch Journalisten bei der Bundespressekonferenz am Freitag, 15. Februar. Regierungssprecher Stefan Ruwwe-Glösenkamp erklärte: „Wir sind uns dessen bewusst, dass das Thema der Aufnahme von Fingerabdrücken in hoheitliche Dokumente ein sensibles Thema ist, welches in besonderer Weise eine Darlegung sowohl der zwingenden Erforderlichkeit als auch der begleitenden Maßnahmen des Datenschutzes erfordert. Durch die immer höhere physikalische Sicherheit von Reisedokumenten muss dem zunehmenden Missbrauch echter Dokumente durch ähnlich aussehende Personen wirksam begegnet werden. Um Reisedokumente – und dazu zählt der Personalausweis als Reisedokument innerhalb der Schengen-Staaten – auch künftig hinreichend gegen den Missbrauch durch ähnlich aussehende Personen zu sichern ist die Aufnahme des Fingerabdrucks aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um das Entdeckungsrisiko signifikant zu erhöhen und Zweifelsfälle schnell einer Klärung zuführen zu können.“
Als Ausgleich für die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken spreche sich Deutschland dafür aus, dass die Fingerabdruckinformationen ausschließlich dezentral im Chip des Dokuments – also von außen nicht sichtbar – in „sicherer Weise“ gespeichert werden, wie es beim Reisepass bereits seit dem Jahr 2005 in Deutschland Standard ist und künftig auch bei Personalausweisen EU-weit Standard sein soll, so Ruwwe-Glösenkamp: „Eine Speicherung außerhalb des Dokuments soll auf den Zweck der Produktion des Dokuments beim Hersteller beschränkt werden. Zugriff auf die biometrischen Informationen im Dokument sollen nur Behörden erhalten, welche die Aufgabe der Identifizierung von Personen gesetzlich wahrnehmen.“
Wann der Fingerabdruck nun kommt, bleibt vorerst ungewiss. Das wird in der EU entschieden. 

Vorteile des Fingerabdruckes

Der Zusatz von zwei Fingerabdrücken im Chip würde den Ausweis wahrscheinlich fälschungssicherer gestalten, sagen die Befürworter. Zudem würde es die Aufnahme in Datenbanken oder die Überprüfung anhand des Fingerabdruckes deutlich erleichtern. Ebenfalls ein von Unterstützern angebrachtes Argument: Das Gesicht eines Menschen, also auch das biometrische Passbild, ändert sich stetig im Laufe des Lebens, der Fingerabdruck allerdings nicht. 

Datenschützer kritisieren scharf

Es gibt die einen, die ihren Fingerabdruck ohne große Sorge für das Handy oder z.B. für den Kauf von Busfahrkarten verwenden. Viele Datenschützer allerdings stehen dem Entwurf sehr skeptisch gegenüber. Sie kritisieren, dass dieses enorme Sammeln von Daten im Entwurf zu wenig begründet werde. Zudem seien laut der Grenzschutzagentur Frontex von 2013 bis 2017 nur 39.000 gefälschte Personalausweise ermittelt wurden. Der Sicherheitsstandard sei also hoch genug, deshalb sei eine Verbesserung der Fälschungssicherheit nicht notwendig, so Kritiker. Die Kommission selbst hatte in ihrer Folgenabschätzung, die mit jedem Gesetzesvorschlag veröffentlicht wird, eine Kombination aus biometrischer Aufnahme des Gesichts und freiwilligen Fingerabdrücken für ausreichend erachtet.


Yanik Wehner / Achim Kaemmerer