Tempo 30: Warum eine Lärm-Messung keinen Einfluss auf politische Entscheidungen haben wird

14.10.2026

Bürgeraktion | Piraten hinterfragen Legitimation des CDU-Antrags – Verwaltung gibt erstaunliche Antwort

Bei vielen Gegnern der seit dem Frühjahr geltenden neuen Tempo 30-Regelungen in Hilden ist der Beschluss zur „Neumessung des Verkehrslärms“ auf Zustimmung gestoßen. Sie erhoffen sich, dass es neue Erkenntnisse geben wird, aufgrund derer die Maßnahme zurückgenommen wird. Bei den Befürwortern des Tempolimits hat der Beschluss jedoch Kopfschütteln ausgelöst. Dazu gehört auch die Ratsfraktion von Bürgeraktion | Piraten.

Wie berichtet, hatte die CDU im Stadtentwicklungsausschuss am 3. September 2026 für ihren Antrag eine Mehrheit erhalten: Ein „unabhängiger Gutachter“ soll an bestimmten Stellen den Emissionspegel mit „richtigen“ Messgeräten erfassen. Denn die Fraktion bezweifelt, dass die „berechneten“ Werte, auf denen die Maßnahme beruht, wirklich aussagekräftig genug sind, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu rechtfertigen. Nun aber melden die Ratsherren Ludger Reffgen und Ulrich Siedentop von Bürgeraktion | Piraten Zweifel an, ob die Vorgehensweise korrekt ist. Denn die CDU hatte der Verwaltung mehrere Standort-Vorschläge für die Messstellen eingerichtet.

Kann die das so einfach bestimmen? Mit welcher Legitimation? Das wollte die Fraktion von der Stadtverwaltung wissen. Eine Antwort auf die Anfrage liegt nun vor – und lässt aufhorchen.

 

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„Keine förmliche Vereinbarung“, nur eine „politische Information“

„Wann, in welchem Gremium und zwischen wem wurde die Vereinbarung geschlossen, dass die CDU-Fraktion die Messpunkte benennt?“, fragen Reffgen und Siedentop.

Das Rathaus erklärt dazu: „Eine förmliche Vereinbarung oder ein entsprechender Beschluss zur Benennung der Messpunkte durch die CDU-Fraktion liegt nicht vor.“ Lediglich in der Ausschusssitzung habe CDU-Ratsherr Kevin Schneider die Einreichung von Vorschlägen zu den Messorten und zur Messdauer angekündigt, was einige Tage später auch geschah: „Die Vorschläge werden unverändert in das Leistungsverzeichnis für die Angebotsabfrage übernommen. Eine förmliche Vereinbarung hierüber wurde nicht geschlossen“, heißt es dazu weiter.

 

Aber sollten Auswahl und Anzahl der Messpunkte sowie der Messzeitraum nicht „nach fachlichen Kriterien“ von einem anerkannten Schallgutachter festgelegt werden, haken die Ratsmitglieder weiter nach.

Darauf folgen die Aussagen, die die Intention der CDU hinfällig machen könnte: „Die beschlossene Lärmmessung dient ausschließlich der politischen Information. Sie ist nicht Bestandteil des gesetzlich geregelten Verfahrens zur Beurteilung der Voraussetzungen einer verkehrsrechtlichen Anordnung und hat keinen Einfluss auf die entsprechende Entscheidung. (…) Für verkehrsrechtliche Entscheidungen sind die gesetzlich vorgesehenen Berechnungsverfahren maßgeblich (…) Auch für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist keine unmittelbare Übernahme der Messwerte geplant.“

 

Soll also heißen: Egal, welche Ergebnisse bei der Messung herauskommen – diese bilden aus Verwaltungssicht keine verbindliche oder rechtliche Grundlage, um die Tempo 30-Regelung wieder zurückzunehmen.

 

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Mit dieser Begründung hatte die Verwaltung bereits einen Versuch der AfD-Fraktion abgeblockt, das Tempolimit durch einen politischen Beschluss wieder aufzuheben.

Die Argumentation: „Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wird grundsätzlich nicht vom Stadtrat angeordnet, sondern von der Straßenverkehrsbehörde. Die Regelungen folgen gesetzlichen Vorgaben und sind zudem Bestandteil eines förmlich beschlossenen Lärmaktionsplans. Ein einfacher Ratsbeschluss zur Aufhebung wäre rechtlich wirkungslos.“

Das würde also auch für die neuen Messergebnisse gelten.  

 

Da stellt sich erneut die Frage: Was also bringt diese Messung, noch dazu für ca. 28.500 Euro (vielleicht sogar mehr)?

Das hat die Mehrheit von CDU, FDP und AfD im Ausschuss nun mal beschlossen, und das setzt die Verwaltung daher um: „Mit der Aufnahme der von der CDU vorgeschlagenen Messorte und Messzeiträume in das Leistungsverzeichnis wird dem politischen Anliegen der Antragstellerin Rechnung getragen und zugleich vermieden, dass die Ergebnisse später mit dem Einwand infrage gestellt werden, es sei an den falschen Stellen oder über ungeeignete Zeiträume gemessen worden“, ergänzt die Verwaltung in ihrer Antwort an die Bürgeraktion | Piraten. „Da die Messung ausschließlich politischen Informationszwecken dient, sieht die Verwaltung davon ab, die Vorschläge eigenständig fachlich neu zu bewerten oder die Messpunkte abweichend festzulegen.“

 

Und wie geht es jetzt weiter?

Die Stadt Hilden wird nun mehrere Fachbüros wegen eines Angebots zur Durchführung der Messungen anfragen. Einen konkreten Zeitrahmen gibt es noch nicht.

 

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Wenn aber eines Tages die Messergebnisse vorliegen, werden sie den Berechnungsergebnissen von 2023 gegenübergestellt und durch das beauftragte Fachbüro fachlich bewertet: „Dabei ist insbesondere zu erläutern, inwieweit die Mess- und Berechnungsergebnisse vergleichbar sind und welche Gründe gegebenenfalls gegen eine unmittelbare Vergleichbarkeit sprechen. Bei der Bewertung sind auch mögliche Einflüsse auf die Messwerte, beispielsweise durch Witterung, Baustellen oder Schwankungen des Verkehrs-aufkommens, zu berücksichtigen.“

 

Bericht: KA
Archivfotos: anzeiger24.de

 

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