Tempo 30: Lärm wird nachgemessen – Was bringt das?

05.10.2026

Großer Aufwand und hohe Kosten – Wie geht die Verwaltung vor, und womit rechtfertigt die CDU die Maßnahme?

Verkehrslärm wird „berechnet“, und nicht gemessen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Auf dieser technischen und gesetzlichen Vorgabe beruhen die Werte, mit denen die Stadtverwaltung die neuen Tempo 30-Straßen seit dem Frühjahr begründet. Das mag formal alles korrekt sein, können aber viele Hildener nicht nachvollziehen – unter anderem die CDU-Ratsfraktion. Wie berichtet, hat sie im Stadtentwicklungsausschuss durchgesetzt, dass ein „unabhängiger Gutachter“ jetzt noch einmal „nachmessen“ soll. Also mit „richtigen“ Messgeräten und nicht mit Verkehrsdaten von 2023.

Die Gegner von Tempo 30 freuen sich, weil sie sich nun erhoffen, dass andere Daten ermittelt werden, die die Maßnahme nicht rechtfertigen. Das bleibt aber abzuwarten.

Was aber bedeutet das nun? Wie geht die Stadtverwaltung vor? Wo und was wird jetzt eigentlich gemessen?
Wir haben im Rathaus nachgefragt.

 

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Verwaltung: So sollen Messstellen und Gutachter ausgesucht werden

Wie wird nun ein „unabhängiger Gutachter“ ausgesucht? Die CDU-Fraktion hat der Verwaltung Vorschläge für die Messstellen und die Messdauer übersandt. Diese werden jetzt geprüft: „Auf dieser Grundlage kann die Verwaltung ein Leistungsverzeichnis erstellen und anschließend konkrete Angebote bei mindestens drei Sachverständigenbüros erfragen“, erklärt uns das Rathaus. Für mindestens ein Angebot muss der Fachausschuss das entsprechende Budget freigeben. Dann kann das „wirtschaftlichste Angebot“ beauftragt werden.

Da dies alles noch unklar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein konkreter Zeitpunkt zum Start der Messungen genannt werden.

 

Nach welchen Kriterien sollen die Messstellen ausgesucht werden?
„Bei der Auswahl müssen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden“, heißt es weiter. „Die Lärmsituation kann sich entlang einer Straße unterscheiden. Eine Rolle spielen beispielsweise der Abstand zur Fahrbahn, die Geschwindigkeit, der Straßenbelag, die Längsneigung und die Situation an Kreuzungen. Eine einzelne Messstelle kann deshalb nicht stellvertretend für einen gesamten Straßenabschnitt stehen.“

 

Und wie lange sollen die Messstellen dann in Betrieb sein?
Dazu erklärt die Verwaltung: „In der bisherigen Kostenschätzung wurde beispielhaft eine Messung an drei Tagen mit jeweils 24 Stunden zugrunde gelegt - Dienstag bis Donnerstag und außerhalb der Schulferien, mit rund 30 Messstellen allein für die Gerresheimer und die Hochdahler Straße.“

 

CDU: Warum die Messungen und hohen Kosten gerechtfertigt sind

Auch bei der CDU haben wir nachgehakt: Was verspricht sich die Fraktion eigentlich von der Maßnahme? Denn welchen Wert werden die Messergebnisse bei Tempo 30 haben, wenn für Tempo 50 keine Vergleichsdaten vorlegen?

Dazu erklärt uns Ratsherr Kevin Schneider: „Die nun zu erhebenden Messwerte sollen als Grundlage dienen, um zu überprüfen, ob die im Rahmen des Lärmaktionsplans prognostizierten und nach den geltenden Berechnungsverfahren ermittelten Lärmminderungen tatsächlich eintreten. Da diese Berechnungen maßgeblich für die Einführung von Tempo 30 auf den betroffenen Hauptverkehrsstraßen waren, ist eine Überprüfung der tatsächlichen Wirkung aus unserer Sicht erforderlich.“

 

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Allerdings kritisieren nun die Befürworter von Tempo 30, dass diese Maßnahme rund 28.500 Euro kosten soll – das sei „Geldverschwendung“, vor allem angesichts der Haushaltslage. Das hält Schneider aber „angesichts der Tragweite der Maßnahme für vertretbar“, denn: „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen führt dauerhaft zu wirtschaftlichen und betrieblichen Auswirkungen für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Lieferverkehre sowie den ÖPNV. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahme unabhängig überprüfen zu lassen.“

 

Auf die Verwaltung kommt aber nun ein hoher Aufwand hinzu, wie der Abstimmungsvorlage zu entnehmen ist.

Das kann der CDU-Ratsherr aber nicht teilen: „Aus unserer Sicht beschränkt sich der Aufwand im Wesentlichen darauf, ein geeignetes Fachbüro mit der Durchführung der Messungen zu beauftragen und die Rahmenbedingungen festzulegen. Zudem haben wir bereits im Ausschuss angeboten, uns konstruktiv an der Auswahl der Messbereiche zu beteiligen, um die Verwaltung hierbei zu unterstützen.“

 

Bericht: KA
Fotomontage: anzeiger24.de / GDJ/Pixabay

 

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