Quarantäne-Regelung für Kitas und Schulen – noch Fragen?

Was sagt der Landeselternbeirat dazu?

Seit rund einem Monat läuft das neue Kindergartenjahr. Und noch immer herrscht viel Unsicherheit bei vielen Eltern und Kindern. Wir haben mit Matthias Keller vom Landeselternbeirat (LEB) aus Langenfeld über die örtliche Situation gesprochen.

 

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„Viele Kinder befanden sich in der Isolation, hatten kaum soziale Kontakte“, sagt der 50-Jährige und spricht damit vielen Eltern aus der Seele: "Den Kindern steht ein Recht auf Bildung zu, was sie aber kaum wahrnehmen konnten." Das sei verheerend für ihre Entwicklung.

 

Wird das in diesem Kindergartenjahr besser?

Zu Beginn gab es noch Verwirrung wegen der Test- und Quarantäne-Regelungen. Klar ist: Alle Kinder und Schüler müssen zweimal pro Woche den Lollitest absolvieren – in den Kitas können die Eltern ihr Veto einlegen. Aber nur die wenigsten haben dies getan, hat Matthias Keller festgestellt.

Wird ein Kind positiv getestet, musste es nach der bisherigen Regelung zusammen mit den Sitznachbarn oder anderen Gruppenkindern in die 14-tägige Quarantäne. Für die Kontaktpersonen sei diese lange Frist „unverhältnismäßig“, meint der LEB und forderte die Landesregierung auf, die Regelung noch einmal zu „überdenken“.

In seiner Kita hat es Matthias Keller zwar noch nicht erlebt, aber in vielen anderen Fällen hat das Kreisgesundheitsamt schon einige Male Quarantäne für ganze Klassen oder Kita-Gruppen angeordnet.

 

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„Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes hatten da wohl einen großen Ermessens-Spielraum und wollten auf ‚Nummer Sicher“ gehen“, meint Matthias Keller. Das habe bei manchen Eltern viele Fragen aufgeworfen. „In diesen Fällen konnten sie sich an den Landeselternbeirat wenden und sich beraten lassen.“

 

Inzwischen gibt es einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)

  • Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
  • Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
  • Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Quelle: Presseerklärung vom Land NRW vom 7. September 2021.

 

Diese neue Regelung ginge in die richtige Richtung, meint Matthias Keller.

Der LEB NRW ergänzt in einer Pressemitteilung vom 8. September: „Eltern haben nun wieder mehr Planungssicherheit, da im Kontaktfall nicht zwingend eine alternative Betreuung im häuslichen Umfeld realisiert werden muss. (…) Der Beschluss der Landesregierung (...) fördert die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit der Kinder, die in den vergangenen 1,5 Jahren bereits viele Einschränkungen in Kauf nehmen mussten.“

 

➤ Verdienstausfallentschädigung für Eltern mit Kindern in Quarantäne? Hier gibt's mehr Infos  

 

Allerdings bleibt der Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter immer noch erhalten, bestätigt uns das Landesgesundheitsministerium (MAGS) auf Anfrage: "GMK-Beschlüsse sind generell rechtlich nicht bindend. Bindend sind die Regelungen der Test- und Quarantäneverordnung, die jedoch ausdrücklich Entscheidungen im Einzelfall zulässt. Maßgeblich für die örtlich zuständigen Behörden sind darüber hinaus die Erlasse des MAGS zur Ausführung der Beschlüsse der GMK sowie der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI)." 

 

Und was ist eigentlich mit den Kontaktpersonen, insbesondere aus dem eigenen Haushalt, also Eltern, Geschwister, etc.?
Dazu erklärt uns das Ministerium: "Weitergehende Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen sind mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr, des Testkonzepts und der Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu treffen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen."   

 

➤ Weitere Infos sind der aktuellen CoronaTestQuarantäneVO zu entnehmen...

 

Das Land überlässt also den Gesundheitsämtern die Entscheidung - und das, obwohl sie derzeit ohnehin schon angesichts der Infektionszahlen mit der Kontaktnachverfolgung überlastet sind.  

 


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"Mehr gegen den Fachkräftemangel tun"

Doch unabhängig von den Corona-Umständen findet Matthias Keller: „Es muss etwas gegen den Fachkräftemangel getan werden. Wir wünschen uns, dass mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Erzieher(innen) geschaffen werden. Die Zahl der zu betreuenden Kinder ist gestiegen, aber die Zahl der Auszubildenen ist gleich geblieben.“

 

Auch dazu haben wir das Land NRW befragt.

➤ Die Antworten dazu gibt es hier... 

 

Text: Achim Kaemmerer

Foto: congerdesign/Pixabay

 


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