Stadt erhöht die Hundesteuer – was passiert eigentlich mit den Einnahmen?

Und warum gibt es keine Pferde- oder Katzensteuer?

Für Hundehalter wird es wieder teurer. Zwar ist die letzte Erhöhung der Hundesteuer fünf Jahre her. Dennoch werden jetzt sicherlich viele Herrchen und Frauchen knurren vor Ärger.

 

Als „Vorinstanz“ hat der Hauptausschuss am Mittwoch, 24. November, die Hundesteuersatzung „angepasst“. Der Finanzausschuss am 1. Dezember und der Stadtrat am 14. Dezember müssen diesen Beschluss noch bestätigen.

Die Neufassung enthält mehrere Änderungen, ➤ nachzulesen hier.

Vor allem aber stehen die neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2022 im Fokus:

  • erster Hund: 120 Euro (bisher 114 Euro)
  • bei zwei Hunden: 150 Euro je Hund (bisher 138 je Hund)
  • bei drei oder mehr Hunden: 163 Euro je Hund (bisher 150 Euro)
  • je „gefährlicher Hund“ bzw. bestimmte Rasse: 960 Euro (bisher 912 Euro)
  • bei zwei oder mehr „gefährlichen Hunden“: 1200 Euro (bisher 1140 Euro).

 

Wofür wird die Hundesteuer eigentlich verwendet?

Im Jahr 2019 hat die Stadt rund 385.000 Euro, 2020 rund 375.000 Euro an Hundesteuern eingezogen, erklärt uns Stadtkämmerin Anja Franke auf Nachfrage.

Ganz schöner Batzen, und sicherlich eine gute Einnahmequelle für die klamme Stadtkasse.

 

Doch was macht die Stadt eigentlich mit dem Geld?

Der Bund der Steuerzahler hatte zuletzt moniert, dass die ➤ Hundesteuer „nicht zweckgebunden“ sei, also beispielsweise nicht für die Beseitigung von „Hinterlassenschaften“ verwendet werde. Die Hundesteuer sei daher nur dafür da, um „den Stadtsäckel zu füllen“.

 

Doch stimmt das?

Wir haben nachgefragt: Welchen Beitrag leistet die Stadt im Gegenzug für die Hundehalter(innen)?

„Die Hundesteuer ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer“, teilt Anja Franke mit. „Die Hundesteuer verfolgt eine zweifache Zielsetzung: Neben der wesentlichen Absicht der Einnahmenerzielung (gemein mit allen Steuern) tritt das ordnungspolitische Anliegen der Eindämmung der Hundehaltung. Die Hundesteuer ist keine Gebühr und keine zweckgebundene Einnahme (insbesondere nicht als Finanzierungsmittel zur Beseitigung von Hundekot), sondern ein allgemeines Deckungsmittel für den städtischen Haushalt.“

 

Warum gibt es keine Katzensteuer?

Eine Frage, die hier immer wieder gerne heran gezogen wird.

Dazu erklärt Anja Franke: „Die Erhebung einer Katzensteuer wäre grundsätzlich zulässig, die Administrierbarkeit ist aber zu verneinen. Heißt: Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung und Kontrolle einer Katzensteuer wäre höher als die Einnahme. In der kommunalen Familie besteht zudem die Sorge, dass Katzen vermehrt ausgesetzt würden.“

 

Auch die Erhebung einer Pferdesteuer sei „grundsätzlich möglich“, ergänzt die Stadtkämmerin: „In die Abwägung einer solchen Steuererhebung wird allgemein auch eingebracht, dass Pferde als ‚Sportinstrument‘ genutzt werden und somit aus dem Halten von Pferden ein positiver Betrag zur (Volks)Gesundheit entsteht.“

 

Gab es eigentlich einen „Corona-Effekt“?

Es heißt, während des Lockdowns hätten sich mehr einsame Menschen einen Hund, bzw. ein Haustier zugelegt.
Trifft das auch auf Hilden zu?

 

Anja Franke rechnet vor: In 2018 gab es 3.208 Anmeldungen, 2019 waren es 3.189 (-19), im ersten „Corona-Jahr“ 2020 sank die Zahl noch einmal um fünf auf 3.184. Erst im Mai 2021 registrierte die Stadt 37 Hundemeldungen mehr (also 3.221), augenblicklich sind es 3.284, also noch einmal 63 mehr.

 

Ihr Fazit: „Die Hildener Bürger haben in 2020 nicht mehr Hunde zur Hundesteuer angemeldet als in Vorjahren, und es gab gesamtbetrachtet auch in den letzten Monaten keine vermehrten Abmeldungen.“

 

Dann ist das auch geklärt.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: blende12/Pixabay

 


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