
Prüfantrag ans Rathaus: Beherbergungssteuer als neue Einnahmequelle?
27.02.2025Mehrheit des Stadtrates folgt Vorschlag der Grünen – Doch was bringt es am Ende?
Die Stadtkasse ist bekanntlich dramatisch klamm. Daher ist das Rathaus immer auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Eine Idee brachte nun die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein: Die Stadt Hilden solle prüfen, ob eine Beherbergungssteuer eingeführt werden soll. Das heißt: Hotelgäste in der Itterstadt sollen eine Spezial-Abgabe für Übernachtungen entrichten (die es auch in rund 50 anderen Städten deutschlandweit bereits gibt). „Laut IT.NRW ist im Schnitt mit etwa 120.000 Übernachtungen pro Jahr zu rechnen“, heißt es in dem Antrag der Grünen. Da könnte also ordentlich Geld reinkommen.
Eine Mehrheit des Stadtrates hat dem Prüfantrag am 26. Februar 2025 zugestimmt – mit Ausnahme der FDP, AfD und Bürgeraktion.
Allerdings betonte Ratsfrau Claudia Schlottmann für die CDU: „Wir sind für eine Prüfung. Aber das bedeutet nicht, dass wir am Ende auch wirklich einer Beherbergungssteuer zustimmen.“
Falsches Signal? Mehr Personalkapazitäten notwendig?
Die Verwaltung erklärt in einer ersten Stellungnahme, dass sie den Vorschlag grundsätzlich befürwortet, „jedoch ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 keiner der kreisangehörigen Städte bisher eine Beherbergungssteuer erhebt.“
FDP-Ratsherr Rudolf Joseph sieht daher einen Wettbewerbsnachteil der Stadt Hilden im Vergleich zu den Nachbarn („Das ist ein falsches Signal“) und will ohnehin keiner zusätzlichen Belastungen zustimmen. Auch Ludger Reffgen von der Bürgeraktion befürchtet erhebliche Nachteile für die Gastronomie.
Es gibt aber noch weitere Bedenken seitens des Rathauses: „Eine Prüfung und folglich Einführung sowie Erhebung einer im Stadtgebiet Hilden neuen kommunalen Steuerart setzt Personalkapazitäten voraus, die mit dem Bestandspersonal aber nicht zur Verfügung stehen.“
Außerdem würde eine Berechnung und Einführung ein bis zwei Jahre dauern: „Eine konkrete Verwaltungsempfehlung für die Erhebung einer Beherbergungssteuer kann unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Abwägung erst voraussichtlich im dritten Quartal 2025 zur Kenntnis und Beratung gegeben werden, wenn der Antrag positiv beschlossen werden sollte. Hierzu ist eine erste grobe Eruierung von zu ermittelnden Datengrundlagen einschließlich einer Einschätzung der zusätzlich erforderlich werdenden Personalkapazitäten sowie Haushaltsansätzen erforderlich. Zeitgleich würden die ggf. zusätzlich erforderlich werdenden Personalkapazitäten für die vertiefte Datenermittlung, Einführung und schließlich Erhebung der Beherbergungssteuer für den Stellenplan ab 2026 angemeldet.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Archiv anzeiger24.de / KI generiert mit Adobe Firefly
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