Verkaufsoffener Sonntag Hilden

25.11.2025

Wirtschaftsförderung beantragt diese vier Termine in 2026

Auch in 2026 soll es vier verkaufsoffene Sonntage in Hilden geben. Die Händler laden zum Shopping, Bummeln und Stöbern ein. Erfahrungsgemäß strömen die Menschen in die Innenstadt und genießen es, auf Entdeckungstour in die teilnehmenden Geschäfte einzukehren.

 

Die geplanten Termine

Das Amt für Wirtschaftsförderung, das für das Citymanagement (als Nachfolge der Stadtmarketing GmbH) zuständig ist, beantragt folgende Termine, die der Wirtschaftsausschuss am 4. Dezember und final der Stadtrat am 16. Dezember 2025 genehmigen sollen: 

  • 3. Mai 2026Weinfest auf dem Ellen-Wiederhold-Platz und Blumen- und Pflanzenmarkt ´zum "Hildener Frühling" auf der Mittelstraße.
  • Am 6. September 2026 plant die Wirtschaftsförderung wieder einen verkaufsoffenen Sonntag zum alljährlichen Herbstmarkt mit den passenden Pflanzen und Dekos zur Saison. Außerdem soll wieder eine Autoschau stattfinden. 
  • Itterfest am 25. Oktober 2026: Wenn es in der Innenstadt bei der Herbstkirmes jubelt und trubelt, sollen auch die shoppingfreudigen Besucherinnen und Besucher auf ihre Kosten kommen.
  • Weihnachtsmarkt am 29. November 2026 als Einstimmung auf die Adventszeit in Hilden, inklusive verkaufsoffener Sonntag.  

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Sind verkaufsoffene Sonntage in Hilden auch rechtskonform?

Seit der Abwicklung der Stadtmarketing GmbH ist nun das Amt für Wirtschaftsförderung im Rathaus für viele Events und die verkaufsoffene Sonntage in Hilden verantwortlich. Der Stadtrat stimmt über die Termine ab, die Stadtmarketing vorgibt.

 

In den vergangenen Jahren gab es aber immer wieder Rechtssttreitigkeiten wegen der verkaufsoffenen Sonntage in Hilden, wie in anderen Städten auch. Denn die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte regelmäßig gegen einzelne Verkaufssonntage geklagt, um ihre Mitglieder, bzw. die Mitarbeiter in den Kaufhäusern und Geschäften vor der zusätzlichen Belastung zu schützen

 

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Die Stadtverwaltung Hilden sieht jedoch keinen Anlass, die verkaufsoffenen Sonntage nicht zu genehmigen. Denn das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW wurde im Jahr 2018 vereinfacht und konkretieiert: "Der zuvor streng auszulegende Anlassbezug ist insofern entfallen, als dass die frühere Prognose und der Vergleich der Besucherströme von Veranstaltungen und Ladenöffnung nicht mehr erforderlich sind“, heißt es in der Abstimmungsvorlage für die Termine 2026. „Vielmehr reicht zur Annahme des öffentlichen Interesses die räumliche Nähe und zeitliche Übereinstimmung. Insbesondere bei der räumlichen Nähe ist es beispielsweise entscheidend, dass eine auf die Innenstadt begrenzte Veranstaltung nicht zu Ladenöffnungen aller Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet führt, sondern ein räumlicher Bezug besteht.“

Diese Bedingung sei erfüllt, da die Veranstaltungen in der Innenstadt stattfinden.

 

Wird ver.di gegen Ratsbeschluss klagen? 

Die Gewerkschaft ver.di spricht sich gegen die Verkaufsoffenen Sonntage in Hilden aus. In einer Stellungnahme zum Antrag für 2026 schreibt der Gewerkschaftssekretär Robert Puleski u.a.: „Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonntagsarbeit. Sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen.“

Puleski beruft sich dabei auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen und zitiert eine weitere Ausführung von 2020: „Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht. (…) Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das Umfeld der Veranstaltung kommen beispielsweise bei mehrtägigen Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht, wenn deren Besucher im gesamten Gebiet der Kommune untergebracht und versorgt werden.“

 

Die Stadtverwaltung Hilden hält dagegen: „Die durch ver.di angeführten Bedenken wirken (…) im Ansatz wie eine ‚Muster-Stellungnahme‘ und zählt dabei nummerisch aufgelistet den Tenor diverser (Einzelfall-)Urteile auf und leitet hieraus wie selbstverständlich das Nichtvorliegen der rechtlichen Bedingungen für die beantragten Verkaufsöffnungen in Hilden ab.“

Die Bedenken und rechtlichen Ausführungen von ver.di werden nach Rechtsauffassung der Verwaltung nicht geteilt: „Wie dargelegt, entspricht die anlassbezogene Durchführung von Verkaufsöffnungen im Innenstadtbereich aufgrund des räumlichen und zeitlichen Bezuges (...) den rechtlichen Vorgaben nach § 6 Absatz. 1 Ziffer 1 LÖG NRW. Die Beschlussfassung zu der vorgelegten Ordnungsbehördlichen Verordnung wird daher dem Rat der Stadt Hilden auch empfohlen.“

 

Allerdings sei es noch möglich, dass ver.di klagen wird, sollte der Stadtrat den verkaufsoffenen Sonntagen in Hilden für 2026 zustimmen.

 

Bericht: KA

Archivfotos: anzeiger24.de/KI-generiert mit Adobe Firefly

 

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