Verkaufsoffener Sonntag Hilden

05.03.2024

Stadtmarketing beantragt vier Termine für 2024

Viermal in 2024 soll es wieder verkaufsoffene Sonntage in Hilden geben. Die Händler laden zum Shopping, Bummeln und Stöbern ein. Erfahrungsgemäß strömen die Menschen in die Innenstadt und genießen es, auf Entdeckungstour in die teilnehmenden Geschäfte einzukehren.

Die geplanten Termine

Die Stadtmarketing GmbH unter der Leitung von Volker Hillebrand als Geschäftsführer gibt es in der Form nicht mehr, sondern wird ab April 2024 vom Bürgermeisterbüro und der städtischen Wirtschaftsförderung gemanagt. Die "alte" Stadtmarketing GmbH hat allerdings noch im November 2023 den Antrag für vier verkaufsoffene Sonntage aufgesetzt, nämlich:

  • Am 5. Mai sollen das Weindorf auf dem Ellen-Wiederhold-Platz sowie der Blumen- und Pflanzenmarkt Hildener Frühling auf der Mittelstraße eröffnet sein. Eine Modenschau, wie in den letzten Jahren ist nicht mehr geplant

  • Am 8. September plant Stadtmarketing wieder einen verkaufsoffenen Sonntag zum alljährlichen Herbstmarkt mit den passenden Pflanzen und Dekos zur Saison.  

  • Bücher- und Trödelmarkt am 27. Oktober 2024. Auch eine beliebte Veranstaltung für alle, die nach schönen Schmökern stöbern wollen. Am verkaufsoffenen Sonntag können die Besucherinnen und Besucher anschließend in den anderen Geschäften der Innenstadt shoppen gehen.

  • Weihnachtsmarkt am 1. Dezember 2023 als Einstimmung auf die Adventszeit in Hilden, inklusive verkaufsoffener Sonntag. 

 

Breidohr

 

Sind verkaufsoffene Sonntage in Hilden auch rechtskonform?

Das Stadtmarketing Hilden zeichnet seit jeher für die Organisation der verkaufsoffenen Sonntage verantwortlich, jetzt unter der neuen Führung im Rathaus. Der Stadtrat stimmt über die Termine ab, die Stadtmarketing vorgibt.

 

In den vergangenen Jahren gab es aber immer wieder Rechtssttreitigkeiten wegen der verkaufsoffenen Sonntage in Hilden, wie in anderen Städten auch. Denn die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte regelmäßig gegen einzelne Verkaufssonntage geklagt, um ihre Mitglieder, bzw. die Mitarbeiter in den Kaufhäusern und Geschäften vor der zusätzlichen Belastung zu schützen

 

Die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen ist nach aktueller Gesetzeslage an bestimmte Bedingungen geknüpft. 

Die Gewerkschaft ver.di fordert eine Besucherprognose. Diese solle aussagen, ob mehr Menschen wegen des Anlasses (also Büchermarkt, Weihnachtsmarkt, Modenschau) oder zum Shopping in die Innenstadt kommen.

 

Die Stadtverwaltung Hilden sieht jedoch keinen Anlass, die verkaufsoffenen Sonntage nicht zu genehmigen. Denn das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW wurde im Jahr 2018 vereinfacht und konkretieiert: „Der zuvor streng auszulegende Anlassbezug ist insofern entfallen, als dass die frühere Prognose und der Vergleich der Besucherströme von Veranstaltungen und Ladenöffnung nicht mehr erforderlich sind“, heißt es in der Stellungnahme des Rathauses zum Antrag der Stadtmarketing GmbH. „Vielmehr reicht zur Annahme des öffentlichen Interesses, die räumliche Nähe und zeitliche Übereinstimmung." So sei es beispielsweise entscheidend, "dass eine auf die Innenstadt begrenzte Veranstaltung nicht zu Ladenöffnungen aller Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet führt, sondern ein räumlicher Bezug besteht. Nach der Anwendungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: Februar 2020) ist die sog. Ausstrahlungswirkung einer Veranstaltung dann regelmäßig nicht gegeben, wenn sich die geöffneten Verkaufsstellen in einer Entfernung von 800 bis 1.000 Meter oder mehr zur jeweiligen Veranstaltung befinden. Dies ist vorliegend im Zusammenhang mit der Größe der beabsichtigten Veranstaltungen nicht der Fall. Die Veranstaltungen sollen großflächig in der Hildener Fußgängerzone stattfinden. Daher ist die Begrenzung der Ladenöffnungen auf die im Bereich der beigefügten Karte befindlichen Verkaufsstellen angemessen.“

 

Die von ver.di angeführten Bedenken wirken auf die Stadtverwaltung eher „wie eine Muster-Stellungnahme“, also quasi eine Standard-Ablehnung, die auf die beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Hilden nicht zugeschnitten sei, meint das Rathaus und teilt daher die Bedenken nicht. Es bleibe aber abzuwarten, ob ver.di noch gegen die verkaufsoffenen Sonntage in Hilden klagen wird.

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Archivfotos: anzeiger24.de/Pixabay

 

 


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