Nach der Schule: „Muss ich jetzt zur Bundeswehr?“

04.02.2026

Was das Gesetz vorsieht

Mit dem Wehrdienstgesetz reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Sicherheitslage in Europa und der Welt. Die Anzahl an Streitkräften soll bis 2035 von aktuell ca. 180.000 auf 260.000 Soldatinnen und Soldaten aufgestockt werden. Damit folgt Deutschland europäischen Beispielen wie Litauen, das ebenfalls zum 1.Januar 2026 eine umfassende Wehrdienstreform durchgesetzt hat, oder Kroatien, das seine Wehrpflicht nach 17 Jahren wieder aktiviert hat.

 

Ab 18 Jahre: Post von der Bundeswehr

Alle jungen Menschen, die nun 18 Jahre alt werden, bekommen einen Fragebogen von der Bundeswehr zugesendet, in dem die Motivation sowie die körperliche und psychische Eignung für den Dienst als Soldat erfragt werden. Männer müssen darauf reagieren und sollen, falls sie Interesse an der Bundeswehr zeigen, zur Musterung eingeladen werden. Ab dem 1. Juli 2027 soll dann jeder Mann verpflichtend zur Musterung eingeladen werden. Für Frauen ist sowohl das Ausfüllen des Fragebogens als auch die Musterung optional.

 

Zunächst soll das neue Wehrdienstgesetz erstmal ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen. Erst falls danach festgestellt werden sollte, dass die angestrebte Zahl von ca. 260.000 aktiven Soldaten nicht allein durch Freiwillige erreicht wird, kann der Bundestag die sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen. Das hieße: es könnten aus dem Bestand aller ab 2008 Geborenen (zum Beispiel per Losverfahren) so viele zum Dienst herangezogen werden, wie es notwendig ist, um den Personalmangel zu beheben. Das Kriegsdienstverweigerungsrecht bleibt dennoch weiter bestehen.

 

So soll der Wehrdienst „attraktiv" werden 

Der Dienst soll attraktiver werden durch konkrete Maßnahmen, wie etwa eine monatliche Bruttovergütung von mindestens 2.600 Euro, Zuschüsse für den PKW- oder LKW-Führerschein oder eine moderne Ausbildung: Es gibt die Möglichkeit, sich zum Drohnenpiloten ausbilden zu lassen oder sich auf IT- und Cybersicherheit zu spezialisieren, was mit entsprechenden offiziellen Zertifikaten honoriert wird. Damit möchte die Bundesregierung das Image der Bundeswehr verbessern und mehr junge Menschen für den Dienst an der Waffe gewinnen.

 

Müssen Wehrdienstleistende auch im Kriegsfall kämpfen?

Wichtig ist jedoch auch: Nur, weil man Wehrdienst leistet, heißt das nicht, dass man zu Kriegseinsätzen im Ausland eingesetzt wird. Dazu dürfen Wehrdienstleistende nicht gegen ihren Willen verpflichtet werden. Sollte Deutschland oder ein anderes NATO-Mitglied angegriffen werden, tritt der Bündnisfall und, sollte der Bundestag es beschließen, der nationale Verteidigungsfall ein. In diesem Szenario können alle Männer im wehrpflichtigen Alter herangezogen und eingesetzt werden. Der Einsatz an der Front beträfe in erster Linie die Berufssoldaten. Jedoch können auch freiwillige Wehrdienstleistende dazu verpflichtet werden.

Ein Kündigungs- oder Widerrufsrecht existiert im Verteidigungsfall nicht.

 

Bericht: FS

Quelle: Bundesverteidigungsministerium / tagesschau / Max-Planck-Institut