Lockdown statt Karneval – das sind die neuesten Beschlüsse von Bund und Land

Infektionszahlen gehen zurück, aber das mutierte Virus ist eine neue Gefahr

Die Infektionszahlen gehen zwar zurück, aber die Lage bleibt ernst, meinten Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsident(inn)en nach ihrer heutigen Konferenz. Merkel warnte noch vor der Mutations-Gefahr des neuen Virus aus Großbritannien. Noch sei Zeit, die Gefahr in Deutschland einzudämmen. Daher seien die neuen Maßnahmen als Vorbeugung notwendig, damit die Infektionszahlen nicht wieder ansteigen. So soll das mutierte Virus keine Chance haben, sich weiter auszubreiten.   

 

Es ist also keine Überraschung: Bis zum 14. Februar wird der Lockdown nun verlängert – da wäre eigentlich der Tag vor dem Rosenmontag, aber das hat sich ja ohnehin erübrigt. Können Pärchen dann wenigstens den Valentinstag genießen...? 

 


 

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Und das sind die Beschlüsse vom 19. Januar 2021

- Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. 

- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

- Die Schulen bleiben ebenfalls bis zum 14. Februar geschlossen, bzw. Präsenzunterricht bleibt ausgesetzt. Auch die bisherigen Regelungen in den Kitas bleibt bestehen.   

- In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird das Tragen von medizinischen Masken (also sogenannte OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2) zur verbindlichen Pflicht. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

- Das Ziel von Bund und Ländern ist es, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, dass das Fahrgastaufkommen zurück geht. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.

- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden aufgefordert das Angebot zu nutzen.

Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Pendler-Stoßzeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo möglich so einzusetzen, dass Pendlerverkehre zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt werden.

- Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. 

Wie berichtet, gibt es dazu im Kreis Mettmann bereits eine Regelung

- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständi-gen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.

- In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, können die Länder auch unterhalb einer Inzidenz von 200 weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen. Von Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ist nichts bekannt.

- Die neuen Landesverordnungen sollen mit Wirkung vom 21. Januar in Kraft treten.

 

Soweit der Beschluss - hier komplett zum nachlesen

Aus Erfahrung wissen wir aber: Was nach diesem Treffen verkündet wird, deckt sich nicht unbedingt mit den späteren offiziellen Corona-Schutzverordnungen in den einzelnen Ländern. So hatte NRW bekanntlich nach der letzten großen Runde auf den 15-Kilometer-Bewegungsradius verzichtet – der beispielsweise für Ballungszentren wie den Kreis Mettmann ohnehin nicht sinnvoll gewesen wäre.

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Gerd Altmann/Pixabay

 


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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

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