Strengere Besuchsregeln in Seniorenheimen: Neue Verfügung tritt in Kraft

Was nun gilt

Die Inzidenz im Kreis Mettmann, ist zwar nicht mehr über 200. Aber am heutigen Montag, 18. Januar, mit 187 immer noch zu hoch - wenn es nach den poltischen Vorgaben geht.  

Und: nach wie vor sind die ältesten Menschen besonders gefährdet. Die Todesfälle "mit" oder "durch" Covid 19  betrifft in den meisten Fällen Opfer ab 70 Jahre. Rund ein Drittel der Verstorbenen hat in einer Senioreneinrichtung gelebt. Das betont der Kreis Mettmann seit gut einer Woche.

 

Aus diesem Grund hat die Kreisbehörde in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und dem NRW-Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung "zum Schutz der Bewohner" erlassen.

 

Diese tritt ab Dienstag, 19. Januar 2021, in Kraft und begrenzt die Besuche in den Einrichtungen:

1. Bewohnerinnen und Bewohner, die in vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Mettmann leben, dürfen bis auf Weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten. 

2. Besuche nach Ziffer I.1. sind zudem nur zulässig, wenn die Besuchsperson an jedem Besuchstag vor dem Besuch durch PoC-Antigen-Schnelltest getestet worden ist und hierbei ein negatives Testergebnis erhalten hat.

 

Den gesamten Inhalt der Allgemeinverfügung gibt es hier zum nachlesen.

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Sabine van Erp

Quelle: Kreis Mettmann


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Und seid auf der Hut!

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