Könnte eine Reinigungspflicht Hildens Innenstadt sauberer machen?

18.06.2026

Langenfeld plant 15-Meter-Reinigungspflicht für Gastronomie

Wer durch die Hildener Innenstadt geht, kennt die Bilder: Leere Getränkebecher, Servietten, Burgerverpackungen oder Zigarettenkippen liegen oft nicht direkt vor den Geschäften, sondern einige Meter weiter auf Bänken, in Beeten oder neben Papierkörben.

Besonders auffällig ist das an stark frequentierten Orten mit vielen Imbissen, Bäckereien, Cafés und Restaurants mit Außengastronomie.

Die Kosten für die Reinigung trägt bislang überwiegend die Allgemeinheit.

In Langenfeld soll sich das nun ändern.

 

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Langenfeld will Gastronomie stärker in die Pflicht nehmen

Die Stadt will ihre ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aktualisieren.

Ein zentraler Punkt: Imbisse, Kioske, Bäckereien, Eisdielen und andere Gastronomiebetriebe sollen künftig verpflichtet werden, das Umfeld ihrer Geschäfte sauber zu halten.

Geplant ist eine Reinigungspflicht in einem Umkreis von 15 Metern rund um den jeweiligen Betrieb.

 

Reinigungspflicht gilt auch für Zigarettenkippen

Die Reinigungspflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf größere Abfälle wie Pizzakartons, Becher oder Verpackungen. Sie umfasst grundsätzlich auch kleinere Verunreinigungen wie Servietten, Kronkorken, Essensreste – und insbesondere Zigarettenkippen.

Gerade die vielen weggeworfenen Kippen prägen an zahlreichen Stellen das Bild der Hildener Innenstadt. Sie sind nicht nur unansehnlich, sondern belasten auch die Umwelt: Eine einzige Zigarettenkippe kann mehrere hundert Liter Grundwasser verunreinigen.

 

Wäre das auch ein Modell für Hilden?

Eine vergleichbare Regelung wie in Langenfeld geplant gibt es in Hilden bislang nicht.

Dabei könnte eine solche Vorschrift gerade in der Innenstadt für spürbar mehr Sauberkeit sorgen – vorausgesetzt, sie würde konsequent auf alle Betriebe angewendet, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten oder über Außengastronomie verfügen.

Eine Reinigungspflicht nach Langenfelder Vorbild würde das Verursacherprinzip stärken: Wer Verpackungsmüll in Umlauf bringt und Kunden im Außenbereich bewirtet, übernimmt auch Verantwortung für die Sauberkeit im direkten Umfeld.

 

Regeln müssen auch kontrolliert werden

Allerdings gilt auch hier: Eine neue Verordnung allein macht die Stadt nicht sauberer.

Entscheidend ist, dass die Einhaltung der Regeln kontrolliert und Verstöße konsequent geahndet werden – gerade in den Abendstunden und an Wochenenden, wenn besonders viele Menschen in der Innenstadt unterwegs sind und das Müllaufkommen am größten ist.


Denn nur Regeln, die sichtbar durchgesetzt werden, können am Ende zu einer sauberen Innenstadt beitragen.

 

Bericht: LT

 

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