Container-Urteil: Stadt Hilden muss ihr Altkleider-Konzept neu sortieren

31.10.2025

Keine Standorte mehr auf öffentlichen Flächen: Ratsbeschluss war "ermessensfehlerhaft"

Vor viereinhalb Jahren wollte die Stadt Hilden eine rechtssichere Neuregelung für Altkleidercontainer schaffen. Doch daraus wurde wohl nichts: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der dazu gehörige Ratsbeschluss rechtswidrig war. Ein privater Anbieter hatte erfolgreich dagegen geklagt.

Da hat sich die Verwaltung in juristisch-spitzfindigen Stolperfallen "verstrickt"…

 

Unbenannt-4-Bismarckpassage

 

Drei Rettungsdienste durften Container betreiben – bis eine Firma klagte

Jahrelang durften die Ortsverbände des DRK, der Malteser und der Johanniter rund 80 Sammelstellen kostenlos auf städtischen Grundstücken betreiben. Das hat Begehrlichkeiten bei einem gewerblichen Unternehmen aus Eschborn geweckt: Die Firma beantragte 2019 eine Sondernutzungserlaubnis für 26 Aufstellorte im Stadtgebiet. Das lehnte die Stadt aber ab, wogegen die Firma vor Gericht zog – Begründung: Es sei „ermessensfehlerhaft, nur karitativen Organisationen über einen derartig langen Zeitraum zu begünstigen und alle anderen Bewerber abzulehnen“.

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dem Kläger recht. Die Folge: die Hildener Stadtverwaltung musste die Altkleidersammlung neu organisieren und schlug dem Rat vor, überhaupt keine Altkleidercontainer mehr im öffentlichen Raum zu genehmigen und den drei Rettungsdiensten die Verträge zu kündigen.

Begründung: So sollen eine „Übermöblierung, eine negative Beeinflussung des Orts- und Stadtbildes“ sowie weitere „Verunreinigungen durch Überfüllung und Beistellung“ vermieden werden.

 

Die Idee: Keine Nachteile für Vereine durch „unattraktives“ Angebot im Wertstoffhof?

In der Sitzung des Umweltausschusses vom März 2021 machte Dezernent Peter Stuhlträger den Betroffenen und Ratsmitgliedern die Initiative folgenden Vorschlag: DRK, Malteser und Johanniter könnten Container auf privaten Grundstücken aufstellen, während die Stadt am Wertstoffhof eine eigene Abgabestelle betreibt. Was sollte das bringen?

 

Unbenannt-28-Feingusti-by-Casaluci

 

Die Idee: So könnten die städtischen Erlöse die Entsorgungsgebühren senken und die Bevölkerung entlasten. 

Die karitativen Vereine seien dabei nicht benachteiligt, denn sie könnten „höhere Einnahmen" als die Stadt erzielen, da „das städtische Angebot weniger attraktiv" sei (u.a. wegen der starren Öffnungszeiten des Wertstoffhofes).

Das überzeugte offenbar den Hauptausschuss bei der finalen Abstimmung am 12. Mai.

Anfang 2022 trat die Neuregelung in Kraft.

 

Neuer Antrag abgelehnt – wieder erfolgreiche Klage

Dann aber stellte dieselbe private Firma im Februar 2024 einen neuen Antrag auf eine Sondernutzungsgenehmigung, diesmal für 23 Standorte. Weil dieser aufgrund des Ratsbeschlusses ebenfalls abgelehnt wurde, ging das Unternehmen wieder gerichtlich gegen die Stadt vor.

Und wieder zu recht, meinte das Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut mit dem Urteil vom 7. August 2025. Im mustergültigen Juristen-Deutsch erklärt die 16. Kammer (Aktenzeichen 16 K 1574/24) auf mehren Seiten: Auch diese Ablehnung des Antrags, bzw. der generelle Ausschluss einer Sondernutzungserlaubnis sei „ermessensfehlerhaft“. Der Ratsbeschluss sei deshalb nicht rechtskonform und wurde quasi durch die Mangel genommen.

Und jetzt? 

 

Rettungsdienste machten weiter – aber Einnahmesituation verschlechterte sich

Auf Anfrage erklärt uns die Hildener Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH): "Nach dem damaligen Beschluss haben wir zusammen mit dem DRK und dem MHD als Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten privaten Flächen Container aufgestellt".

Die Menschen haben weiterhin gespendet, "das Spendenaufkommen hat sich inzwischen auf eher niedrigem Niveau (ca. die Hälfte des Volumens von 2021) eingependelt“, ergänzt die JUH. „Die Einnahmesituation hat sich jedoch vor allem durch stark sinkende Preise für Altkleider deutlich verschlechtert.“

 

Und wie geht die Stadt Hilden nun mit der neuen Situation um?

Das Rathaus schreibt uns auf Anfrage: „Der Beschluss des Rates vom Mai 2021 war zum damaligen Zeitpunkt (…) rechtens. Die Rechtsprechung (…) hat sich seitdem jedoch weiter fortentwickelt.“ In einer der nächsten Ausschusssitzungen sollen „mögliche Anpassungen“ des Hildener Modells vorgestellt werden.

 

Unbenannt-31-Fossel

 

Und welche Erfahrungen hat die Stadt nun mit dem Angebot am Wertstoffhof gemacht?

Antwort aus dem Rathaus: „Das Angebot am Wertstoffhof wird gut angenommen.“ Durch die Aufsicht wurden Fehleinwürfe und Abfälle verhindert und "ohne Nachsortierung eine gute Qualität des Sammelguts erzielt“.

 

Und was wurde aus den prognostizierten „Entlastungen“ bei den Entsorgungsgebühren? Dazu schreibt uns die Stadt: „Die Vermarktungsmöglichkeiten von Alttextilien haben sich in den letzten Jahren rasant verschlechtert. Vermarktungserlöse, die die Abfallgebührenhöhe wesentlich beeinflussen können, lassen sich aktuell nicht erzielen.“

 

Hat also alles nicht so geklappt wie gedacht: Das einst so rechtssichere Konzept muss also nun komplett neu sortiert werden…

 

Bericht: KA
Foto: JUH Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. RV Bergisches Land

 

Die Standorte für Altkleider-Container in Hilden

  • Breddert
  • Frans-Hals-Weg
  • Furtwänglerstraße
  • Hoffeldstraße
  • Schützenstraße
  • Weidenweg

sowie auf dem Parkplatz des Hildorado Grünstraße und auf dem Gelände des DRK an der Agnes-Pockels-Str. 4 sowie des Malteser Hilfsdienstes, Kleinhülsen 28. Sie sind jederzeit frei zugänglich.

[zurück]

 

Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/

 

Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?

Schreib uns an [email protected]. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.