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Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Susanne Thomas

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Susanne Thomas

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Über uns: Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Susanne Thomas

Susanne Thomas: Die Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld

Seit 1996 vertritt Susanne Thomas als Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und seit 2017 als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen juristischen Berufsfragen − gerichtlich und außergerichtlich. Nachdem sie zunächst als Sozia in der Kanzlei ihres Vaters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Joachim Schuster, tätig war, führt sie seit März 2020 ihre eigene Kanzlei in den Räumen an der Bachstraße 40 in Langenfeld. Hier bearbeitet sie ausschließlich nur noch arbeitsrechtliche Fallgestaltungen. 

 

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Mit Herzblut für die Mandanten im Einsatz

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld Susanne Thomas möchte jedem ihrer Mandanten (m/w/d) gerecht werden und keine Massenabfolge bedienen. Um eine qualitativ hochwertige und umfassende Betreuung und Bearbeitung aller Mandate gewährleisten zu können, nimmt sie nur eine begrenzte Anzahl von arbeitsrechtlichen Fällen an. Sie weiß aus ihrer langjährigen Berufserfahrung genau, dass jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ein Einzelfall ist, der nicht selten existenzbedrohende Auswirkungen zur Folge haben kann. Umso wichtiger ist es, dass die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld auf eine fachlich kompetente und ehrliche Beratung und Unterstützung setzt: Direkt beim ersten Gespräch wird jeder Schritt detailliert besprochen und auch die Kosten festgelegt, die sich komplett nach der gesetzlichen Gebührenordnung richten. Vielen ihrer Mandanten ist dabei nicht klar, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz jede Seite selbst für die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss, ganz unabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewinnt. Daher empfiehlt die erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld auch jedem Arbeitnehmer, eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht abzuschließen. 

In diesen Arbeitsbereichen gut beraten

Das sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld.

Für Arbeitgeber:

  • Kündigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
  • Beratung Kleinbetriebskündigungen
  • Erstellung von Abmahnungen
  • Führung von Kündigungsschutzverfahren 
  • Beratung zu den einzuhaltenden Kündigungsfristen
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen mit anschließender Betreuung
  • Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • etc.

 

Für Arbeitnehmer: 

  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung zur Erfolgsaussicht einer Klage bei einer Kündigung im Kleinbetrieb
  • Beratung zur Vorgehensweise bei einer erhaltenden Abmahnung
  • Beratung in allen Zeugnisangelegenheiten
  • Überprüfung von Aufhebungsverträgen, insbesondere auch im Hinblick auf die Sperrzeitproblematik beim Arbeitslosengeld
  • Bestimmung von einzuhaltenden Kündigungsfristen
  • Beratung zur Eigenkündigung und ihrer Folgen
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen
  • Durchsetzung von Sozialabfindungen
  • etc.

Das Mehr an Service

Regelmäßig verschickt die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld Susanne Thomas einen Info-Newsletter an die Arbeitgeber, die sie juristisch betreut, um diese über neue Rechtsprechungen ins Bild zu setzen. Auch auf ihrer Internetseite und auf Facebook gibt sie regelmäßig Tipps, beispielsweise für Arbeitgeber im Urlaubsrecht. Sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite gilt ihr besonderes Interesse der Kündigung im Kleinbetrieb. Hier bieten sich beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses mehr Möglichkeiten als üblicherweise angenommen wird.

Alle ihre Mandanten erhalten eine Notall-Nummer, unter der sie die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Langenfeld Susanne Thomas auch abends und am Wochenende erreichen können. Allein dieser Zusatz verdeutlicht, dass Susanne Thomas ihren Beruf lebt und diesen mit Herzblut und Fachwissen betreibt. Wie die Bewertungen bei anwalt.de zeigen! wissen das ihre Mandanten zu schätzen.