
Politik will Kita-Beitragspflicht erst ab 28.000 Euro Einkommen
Eltern mit geringerem Einkommen sollen entlastet werden - Rat muss noch entscheiden
"Die städtische Satzung zur Erhebung von Elternbeträgen [für Kinderbetreuung in städtischen Kitas] wird dahingehend geändert, als dass bis zu einem Jahreseinkommen (gemäß Anlage zur Satzung) der Personensorgegemeinschaft von 28.000€ keine Gebühren erhoben werden", diesen Antrag stellte die CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss am 20. Februar. Dem stimmten alle anderen Fraktionen zu. Damit können sich Eltern mit geringerem Einkommen auf eine Entlastung ab dem neuen Kita-Jahr im Sommer freuen. Bislang galt eine Untergrenze von 18.000€ für die Beitragspflicht. Allerdings war dies erst ein Vorbeschluss. Carsten Lüdorf, Referatsleiter für Kitas, Schulen und Sport, erklärt auf Nachfrage den formalen Weg: Da die Satzung jetzt geändert werden muss, geht der Beschluss erst durch den Haupt- und Finanzausschuss. Danach gibt es eine weitere Beratung im Jugendhilfeausschuss. Und zum Schluss muss der Rat die endgültige Entscheidung treffen, wahrscheinlich am 2. Juli, noch vor der Sommerpause. In der Regel werden Beschlüsse aus den Fachausschüssen im Stadtrat bestätigt.
"Als familienfreundliche Stadt verfügt Langenfeld über ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Familien", schreibt CDU-Ratsherr Ingo Wenzel in seinem Antrag. "Gleichzeitig werden die hier vorhandenen Betreuungsangebote trotz des außerordentlich hohen Qualitätsstandards im Landesvergleich zu grundsätzlich geringen Gebühren zur Verfügung gestellt. Die zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigte, aber noch nicht beschlossene steuerliche Entlastung in Form der stufenweisen Absenkung der Grundsteuer B in den Jahren 2019 bis 2021 wird zusätzlich die Privathaushalte entlasten. Dennoch ist in Zeiten von grundsätzlich steigenden Lebenshaltungskosten aus Sicht der CDU-Fraktion eine darüber hinausgehende Entlastung gerade für Eltern, welche nur über ein geringes Einkommen verfügen, angezeigt."