Testament und Vorsorge: Frühzeitig regeln, Streit vermeiden
Expertentipp von Rainer Schlottmann, Rechtsanwalt für Erbrecht
Wenn ein naher Angehöriger oder der Lebenspartner verstirbt, ist die Situation für die Hinterbliebenen emotional belastend. Neben der Trauer müssen sich Familien häufig auch mit organisatorischen Fragen, Formalitäten und der Nachlassabwicklung auseinandersetzen.
„Gerade in dieser Phase kostet Bürokratie viel Kraft, die eigentlich für die Verarbeitung der Trauer gebraucht wird“, erklärt Rechtsanwalt Rainer Schlottmann von der Kanzlei RSL in Hilden. Umso wichtiger sei es, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und klare Regelungen zu schaffen.
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Zwar gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge, diese greift jedoch nur dann, wenn kein Testament vorliegt. Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte dies frühzeitig und eindeutig festlegen.
Die einfachste und häufigste Form ist das eigenhändige Testament. Dabei ist jedoch auf einige formale Anforderungen zu achten: Es muss vollständig handschriftlich verfasst sein – ein am Computer erstelltes und ausgedrucktes Dokument ist nicht gültig. Zudem muss das Testament mit Datum und Unterschrift versehen sein, damit seine Wirksamkeit gewährleistet ist.
Sicher verwahren – richtig hinterlegen
Damit ein Testament im Ernstfall auch gefunden und berücksichtigt wird, sollte es sicher aufbewahrt werden. Möglich ist die Hinterlegung bei einer Vertrauensperson, allerdings besteht hier das Risiko, dass das Dokument nicht rechtzeitig aufgefunden wird.
Rechtsanwalt Schlottmann empfiehlt daher die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht oder alternativ die Hinterlegung bei einem Notar oder einer Rechtsanwaltskanzlei.
Wenn kein Testament vorhanden ist
Liegt kein Testament vor und es gibt mehrere gesetzliche Erben, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese muss sich grundsätzlich gemeinsam über die Verteilung des Nachlasses einigen.
Kommt keine Einigung zustande, kann ein Miterbe bei der Verwertung von Immobilien die Teilungsversteigerung beantragen. Dabei werden dann die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös aufgeteilt.
Bankvollmachten und Erbschein
Neben dem Testament spielt auch die Vorsorgevollmacht eine wichtige Rolle, insbesondere im Hinblick auf Bankkonten und finanzielle Angelegenheiten. Nur mit einer wirksamen Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, ist ein unmittelbarer Zugriff auf Konten möglich.
Fehlen sowohl Testament als auch Vollmachten, ist in der Regel ein Erbschein erforderlich. Dieser muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind entsprechend gestaffelt.
Vorsorge ist keine Frage des Alters
„Wer sicherstellen möchte, dass im Ernstfall alles geregelt ist, sollte sich frühzeitig mit diesen Fragen beschäftigen“, so Rechtsanwalt Schlottmann. Vorsorge sei keine Frage des Alters – auch jüngere Menschen könnten und sollten bereits ein Testament sowie entsprechende Vollmachten erstellen. Diese sollten zudem regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Beratung in Erbschaftsfragen
Fragen rund um Testament, Erbrecht und Vorsorge beantwortet die Rechtsanwaltskanzlei Rainer Schlottmann in Hilden gerne.
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