Wird es noch verkaufsoffene Sonntage in Hilden geben?

OVG Münster: NRW-Erlass zur Stärkung des Einzelhandels ist "rechtswidrig und nichtig"

Viermal verkaufsoffener Sonntag pro Jahr in Hilden – das war bislang so üblich. In 2020 ist natürlich alles anders. Dennoch startet Stadtmarketing Hilden einen Anlauf, um den Einzelhandel im letzten Quartal noch einmal zu beleben: In der September-Sitzung des Stadtrates will Geschäftsführer Volker Hillebrand drei Termine beantragen. 4. Oktober, 8. November und 29. November. Doch da gibt es noch einige Hürden zu überwinden. 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in der vergangenen Woche die geplanten verkaufsoffenen Sonntage für die Städte Lemgo und Bad Salzuflen untersagt.
Warum? Bislang galt: Die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags muss wohl begründet sein, etwa durch ein Event, das mehr Besucher als Einkaufende anlockt. Das wird es in diesem Jahr aber nicht geben.
Um diese Klippe zu umgehen, hat die Landesregierung beschlossen: „Damit der Einzelhandel die fehlenden Umsätze zumindest zum Teil ausgleichen kann, sollen Kommunen 2020 bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Geschäft freigeben können, wenn der örtliche Einzelhandel wegen der Corona-Pandemie gefährdet ist.“ Ein Event ist dazu also nicht notwendig.

Das sieht das OVG Münster anders. In einer Presseerklärung heißt es: „Die Verordnungen seien nach dem gebotenen strengen Maßstab für die Aussetzung von Rechtsnormen offensichtlich rechtswidrig und nichtig. Sie würden dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag, der ein Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes gewährleiste und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiere, zweifelsfrei nicht gerecht.“
Die Gewerkschaft ver.di klagt – oft erfolgreich – gegen die Sonntagsöffnungen, zum Schutz der Angestellten. Dem trägt das OVG mit diesem Urteil Rechnung.

 

Stadtmarketing Hilden beruft sich auf NRW-Erlass

In Hilden will Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand aber deswegen seinen Antrag nicht zurückziehen: „Die Städte Lemgo und Bad Salzuflen haben sich nicht konkret auf den Runderlass der Landesregierung bezogen. Wir werden das aber tun“, erklärt er auf Anfrage.

In dem Runderlass der Landesregierung sind verkaufsoffene Sonntage auch „zum Erhalt örtlicher Einzelhandelsstrukturen“ und zur „Belebung der Innenstädte“ erlaubt: „Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW liegt ein die Ladenöffnung rechtfertigendes Interesse vor, wenn die Öffnung dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient. (…) Eine Insolvenzwelle des stationären Einzelhandels hätte unabsehbare Folgen für die Attraktivität und die Funktion der Innenstädte. Solche Folgewirkungen zu vermeiden kann und darf verfassungsrechtlich auch Ziel einer sonn- oder feiertäglichen Ladenöffnung sein“.
Darauf will sich Volker Hillebrand berufen.
Ob Hilden damit durchkommt, falls es eine Klage gibt, bleibt abzuwarten.

 

Klar ist aber auch: Wenn dieser Antrag scheitert, wird es wohl kaum noch Veranstaltungen mit Publikumsverkehr in der Hildener Innenstadt geben. Vielleicht noch einen Büchermarkt und den Weihnachtsmarkt, aber da wartet Stadtmarketing auf ein Zeichen der Landesregierung.

Ansonsten bleibt nicht mehr viel, räumt Volker Hillebrand ein: „Wir wollten ein Late Night Shopping machen. Aber das haben die Händler abgelehnt. Unter anderem wegen der Kurzarbeiterregelung. Das einzige, was wir noch machen können: die Innenstadt ein wenig aufhübschen.“

 

Text: A.Kaemmerer
Archivfoto: anzeiger24.de

 

Versäume kein Angebot mehr aus Deiner Stadt. Unser kostenloser Newsletter versorgt Dich mit allen interessanten Infos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und vielem mehr …

anzeiger24.de Newsletter bestellen