Werden die Parkbuchten zu klein? Droht ein Verlust von Stellplätzen?

12.03.2023

Beispiel: St. Konrad-Allee – wo noch?

Werden die neueren PKW allmählich zu breit für die bisherigen Parkbuchten? Mit einem Beispiel beschäftigt sich der Stadtentwicklungsausschuss am Mittwoch, 15. März.

Ein Anlieger der St. Konrad-Allee hat einen Bürgerantrag gestellt: „Ich bitte um Erstellung einer Neuregelung der Parkplätze in der Konrad-Allee (Nr. 9 bis 33, von Rossmann bis WWT) in Anlehnung des neuen Parkplatzes bei Rewe Conrad an der Richrather Straße.“

Dazu ein paar Daten:

Diese betroffenen 49 Schrägparkplätze erstrecken sich über eine Gesamtlänge von ca. 123 Metern.

 

Nach den – inzwischen nicht mehr gültigen „Richtlinien für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (RAR), so die Stadtverwaltung – weisen diese jeweils eine „Netto-Breite“ von 2,25 Metern auf. Hinzu kommen die Randmarkierungen mit je 0,12 Metern Breite. Daraus ergibt sich eine „Brutto-Breite“ von 2,37 Metern (0,06 + 0,06 + 2,25 = 2,37 m) pro Parkstand.

 

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Die zum Vergleich herangezogenen privaten Kundenparkplätze des REWE-Supermarktes haben ebenfalls eine ‚Netto-Breite‘ von 2,25 Metern. Hinzu kommen ‚Sicherheitstrennstreifen‘ in einer Breite von 0,6 Metern. Dies ergibt für jeden Parkplatz eine ‚Brutto-Breite‘ von 2,85 Metern (0,3 + 0,3 + 2,25 = 2,85 m), rechnet die Verwaltung vor.

 

Und: „In den zurzeit gültigen ‚Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen‘ (RASt 06) wird für die Planung von neuen Parkplätzen eine ‚Netto-Breite‘ von 2,50 Metern angegeben. Unter Berücksichtigung der Parkplatzmarkierungen würde sich damit eine ‚Brutto-Breite‘ von 2,62 Metern (0,06 + 0,06 + 2,50 = 2,62 m) ergeben.“

 

Heißt also: Die Schrägparkplätze vor den Geschäften an der St. Konrad-Allee sind nach heutigen Maßstäben definitiv zu schmal – egal ob „Brutto“ oder „Netto“.

 

Kann man das nun ändern?

Die Verwaltung erklärt dazu in der Sitzungsvorlage: „Eine Verpflichtung zur Anpassung der alten Parkplatzbreiten nach aktuell geltende RAST 06 besteht nicht bzw. nur bei Neubaumaßnahmen.“

 

Würde man die Brutto-Breite an der St. Konrad-Allee an die Maße des REWE-Parkplatzes – also 2,85 statt bisher 2,37 Meter – anpassen, würden neun Stellplätze entfallen.

Nach den Maßstaben der Richtlinie RASt 06 – Brutto-Breite 2,62 Meter – würden lediglich fünf Parkplätze weniger zur Verfügung stehen.

 

Daraus folgern die Verkehrsfachleute aus dem Rathaus: „Aufgrund der bei Neubauvorhaben anzuwendenden Richtlinie RASt 06 und auch des in der St. Konrad-Allee bestehenden Parkdrucks empfiehlt die Verwaltung (im Falle einer Entscheidung zu Gunsten einer Neumarkierung der Parkplätze), dass sich die Parkplatzbreite an der Richtlinie RASt 06 orientieren sollte.“

 

Der Stadtentwicklungsausschuss muss also nun entscheiden, welche der drei Möglichkeiten (Ist-Zustand beibehalten, Brutto-Breite wie bei REWE oder Brutto-Breite laut RASt 06) umgesetzt werden soll.

 

***Update***

Im Stadtentwicklungsausschuss am 15. März haben CDU, FDP, Bürgeraktion, Allianz für Hilden und AfD mit zehn Stimmen für RASt 06 gestimmt. SPD und Grüne stimmten dagegen, weil sie nun befürchten, dass damit auch in anderen Stadtteilen Begehrlichkeiten geweckt werden.

 

Konsequenzen auch für andere Stadtteile

„Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass, egal welche Aufweitung der Parkplätze beschlossen wird, eine solche Veränderung weitere Anträge nach Verbreiterung von öffentlichen Parkplätzen an anderen Stellen im Stadtgebiet nach sich ziehen wird“, erklärt die Verwaltung ergänzend.

„Wenn eine Entscheidung zur Veränderung der Markierungen getroffen wird, sind die Kosten für die Arbeiten aus dem im Haushalt zur Verfügung stehenden Unterhaltungsbudget zu tragen“, heißt es abschließend.

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos: anzeiger24.de

 


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