Verunsichert wegen Heizungsaustausch? – Verbraucherzentrale bietet Beratung

Sechs Telefon-Termine werden für den 21. März 2024 vergeben

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist nach hitziger Debatte nun in Kraft. Und seit dem 27. Februar 2024 ist es möglich, die Förderung für den Heizungstausch zu beantragen. Das gilt allerdings noch nicht für alle Immobilien, sondern zunächst nur für Einfamilienhäuser, die von den Eigentumsparteien selbst bewohnt werden.

Was bedeutet das für den Heizungstausch? Und wie können zum Beispiel vermietete Immobilien dank einer Übergangsregelung dennoch profitieren?

Antworten auf Fragen zu diesem Themenbereich gibt die Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW in der kostenfreien, telefonischen Rathausberatung in Hilden. Am Donnerstag, 21. März 2024, werden von 13 bis 16 Uhr sechs 30-minütige Telefontermine vergeben.

 

Terminreservierungen und die Einwilligung zur Weitergabe der Telefonnummer nimmt Klimaschutzmanagerin Lara Müller per Mail unter [email protected] entgegen.

Der Energieberater der Verbraucherzentrale NRW ruft die Interessierten zur vereinbarten Uhrzeit an.

 

Bergstation

 

Darüber hinaus hält die Verbraucherzentrale NRW in Hilden und dem Kreis Mettmann verschiedene Online-Angebote zu Energiethemen bereit:

 

Orientierung zu Fragen zum Thema Dämmung auf einen Blick

Informationen zur Online-Seminarreihe „Energie kompakt“ zu unterschiedlichsten Energiethemen

 

Quelle: Stadt Hilden
Foto: AlexanderStein/Pixabay

 


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