
Tierschutz: Kreis Mettmann erlässt Allgemeinverfügung zu Mährobotern
15.05.2025Nächtlicher Betrieb wird verboten – zu gefährlich für viele Kleintiere
Zum Schutz wildlebender Tiere wie Igel, Amphibien und anderen Kleintieren hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt.
Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang, heißt es in einer Mitteilung der Kreisbehörde. Nicht verboten ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern auf Gründächern.
Igel & Co können verletzt oder getötet werden
„Der nächtliche Einsatz von Mährobotern stellt eine Gefahr für wildlebende Tiere dar. Viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Tierarten sind in den Abend- und Nachtstunden auf Nahrungssuche“, begründet der Kreis Mettmann die Maßnahme.
Zum Beispiel seien Igel besonders gefährdet und können verletzt oder gar getötet werden, da sie „nicht flüchten, sondern aus Schutzreflex stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Die vorhandenen technischen Systeme reichen derzeit noch nicht aus, um wildlebende Tiere zu schützen. Wie Studien und Tests gezeigt haben, erkennen die Systeme insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig.“
Was droht bei Nichteinhaltung?
Kommen geschützte Tierarten dennoch durch einen Mähroboter zu Schaden, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz, erklärt der Kreis Mettmann weiter: „Wer also einen Mähroboter im Garten hat, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser keine wildlebenden Tiere verletzt oder tötet. Damit leistet jede Bürgerin und jeder Bürger einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.“
Quelle: Kreis Mettmann
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