Reform der Elternbeiträge: Jetzt spricht der JAEB

Interessenvertretung beklagt mehrfache Belastung

Unser Beitrag über die von der Stadt Hilden geplanten Änderungen zur "Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kinderbetreuung" haben für Wirbel gesorgt. Wie berichtet, sollen u.a. die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder teilweise entfallen. Außerdem sollen Kindertagespflegepersonen (KTPP) mehr bezahlte Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungstage bekommen. Und: Bei Kita-Schließungen in Notsituationen (wie z.B. eine pandemische Lage) sollen Eltern keinen Anspruch auf Verzicht des Kostenbeitrages haben.

 

Nun hat sich auch der Jugendamtselternbeirat (JAEB) von Hilden zu Wort gemeldet. 

 

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"Belastungen weder angemessen noch fair"

So erklärt der neue Vorsitzende Michael Hirsch-Herda, er sei "erschrocken" über die Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 15. November; dort sollen die Ratsmitglieder erstmals über die Pläne der Verwaltung diskutieren: "Mit dieser Neufassung sollen uns Eltern Belastungen auferlegt werden, die weder angemessen noch fair sind."

 

Der JAEB kritisiert: "In Zukunft sind für Betreuungsausfälle, die weder durch das Kind oder die Eltern zu verantworten sind, Entgelte zu leisten. Die beschönigende Formulierung 'zum Wohle des Kindes' bedeutet in der Realität, dass Gruppenschließungen aufgrund von Personalmangel nötig sind, um strafbare Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. Dass dafür Entgelte zu entrichten sind, ist weder nachvollziehbar noch fair. Diese Regelung stellt eine untragbare Doppelbelastung der Eltern dar, die durch die Eigenbetreuung möglicherweise einen Verdienstausfall erleiden. Sie tragen damit die Folgen für Fehler und Unzulänglichkeiten der Träger. Zudem sinkt die Motivation der Träger, vertragsgemäße Leistungen zu erbringen."

 

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Beitragsplicht auch bei Ausfällen ist "ärgerlich"   

Auch die Kostenbeitragspflicht im Falle von Personalstreik, Personalausfall, Naturereignis, Epidemie oder Pandemie will die Elternvertretung nicht akzeptieren: "Selbstverständlich sind Streik und Naturereignisse Vorkommnisse, die i. d. R. nicht von einem Vertragspartner zu verantworten sind. Das verstehen wir. Völlig unverständlich ist für uns jedoch, dass ganz allgemein auch Personalausfall von den Eltern zu tragen ist. Das ist Sache des Trägers als Arbeitgeber, nicht der Eltern. Genauso ärgerlich ist es für uns Eltern, dass wir nun durch die Satzung verpflichtet werden, bei pandemiebedingten Schließungen unsere Beiträge (Entgelt + Verpflegung) weiterhin abzuführen. Diese unsägliche Diskussion haben wir bereits im Frühjahr dieses Jahres geführt. Eltern (und bürger-)freundlich wäre ein Erstattungsanspruch, den die Verwaltung ohne besonderen Antrag abhandelt."

 

Bei der Gestaltung der Satzung gebe es eine "Schieflage", sagt Michael Hirsch-Herda: "Bisher hatten Eltern, deren Kinder die Tagespflege besuchen, das Risiko, 30 Tage ohne Gegenleistung Entgelte zu leisten und gleichzeitig die Kinderbetreuung selbst übernehmen zu müssen. Mit der jetzigen Fassung wird das auf 46 Tage ausgeweitet. Diese Regelung ist völlig unrealistisch. Kein Elternteil, am aller wenigsten alleinerziehende Elternteile, sind in der Lage, auf diese Weise Beruf und Familie zu vereinbaren."

 


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Der JAEB fordert daher "Nacharbeiten", um die Belange der Eltern "leistungsgerecht und der Lebensrealität entsprechend"  zu berücksichtigen.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Feelona/BrunoGermany / Pixabay

 


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