Positiv getestet: Der neue Leitfaden

Kreisgesundheitsamt: Was sollen geimpfte oder genesene Kontaktpersonen tun?

Vor einer Woche hatten wir über einen Hildener berichtet, der sich wegen eines positiven PCR-Tests in Quarantäne begeben, aber keine Rückmeldung vom Kreisgesundheitsamt erhalten hat.

Auf unsere Nachfrage erklärte und Pressesprecherin Daniela Hitzemann, die Betroffenen sollten „eigenverantwortlich“ handeln, zum Beispiel beim Informieren der Kontaktpersonen. Denn: Die Behörde komme mit der Nachverfolgung aufgrund der hohen Zahlen nicht mehr nach.

(Aber das sind ja nicht die einzigen Schwierigkeiten, die das Gesundheitsamt zu bewältigen hat.
Zum Beispiel ist nicht klar, wie viele Impfungen und Impfdurchbrüche es im Kreis Mettmann gibt. Mehr dazu hier...)

 

Was uns damals erstaunte und eine Auskunft auf Anfrage war, ist nun auch offizielle Leitlinie.

 

Eigenanzeigen-neu-6

 

Immunisierte Kontaktpersonen: Quarantäne nur bei positivem PCR-Test und Symptomen

So teilt der Kreis Mettmann jetzt mit: „Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen konzentriert sich das Kreisgesundheitsamt ab sofort bei der Kontaktaufnahme und der Kontaktermittlung im Wesentlichen auf die Infizierten, auf vulnerable Kontaktpersonen sowie auf Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen.“

 

Es wurde viel Zeit in die Ermittlung von Kontaktfällen investiert, die allermeisten der gemeldeten Kontaktpersonen seien jedoch geimpft und symptomlos gewesen, sodass sich weitere Maßnahmen erübrigt hätten.

 

Daher gilt nun als Regelwerk: Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält und sich automatisch in Quarantäne begibt, wird vom Gesundheitsamt kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.

 

Banner-Penny-Pad-Sept-2021

 

„Der Leitfaden sieht vor, dass der/die Infizierte selbst seine/ihre engeren Kontakte informiert“, erklärt der Kreis. „Diese Kontaktpersonen prüfen daraufhin nach einem vorgegebenen Schema, das auf der Corona-Internetseite des Kreises abrufbar ist, eigenständig ihr Infektionsrisiko. Entscheidend bei der Bewertung ist dann u.a., ob coronatypische Symptome vorliegen, wie lang und wie eng der Kontakt zum Infizierten (Quellfall) war und natürlich, ob man geimpft oder genesen ist.“

 

Außerdem heißt es: „Wer keine Symptome hat und keinen engen Kontakt hatte, trägt in der Regel ein nur geringes Infektionsrisiko. Gleiches gilt für Geimpfte und Genesene. Für diesen Personenkreis gilt es, weiterhin die AHA+L-Regeln zu beachten und den eigenen Gesundheitszustand 21 Tage lang auf mögliche Corona-Symptome zu beobachten. Eine Quarantäne und auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sind nicht erforderlich.“

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Wer allerdings Symptome hat, solle sich „unverzüglich in Quarantäne“ begeben und sich per Online-Formular beim Gesundheitsamt melden. Eine entsprechende Quarantäneanordnung wird dann unverzüglich zugestellt.

 

Klingt alles nach einer pragmatischen Lösung angesichts der Massen an Infektionen. Es macht aber auch deutlich, welcher gewaltigen Herausforderung sich das Gesundheitsamt in diesen schwierigen Tagen stellen muss...

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: dipsindia2004

 


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.