OVG kippt Beschränkung im Einzelhandel – was nützt es noch?

Inzidenz bei 100 – Notbremse kommt so oder so

Es hat sich angebahnt und ist keine Überraschung: Am heutigen Montag, 22. März, hat der Kreis Mettmann die 100er Marke bei der Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage) gerissen. Landesweit liegt sie sogar bei 106.

Am Nachmittag tagt die Bund-Länder-Konferenz. Und es wurde schon mehrfach angekündigt, dass dort ohnehin neue Einschränkungen beschlossen werden. So sieht es halt der Stufenplan vor. Jetzt geht es nur noch um Detailfragen.

 

***Update***
Die Bund-Länder-Konferenz hat in der Nacht zu Dienstag, 23. März, härtere Maßnahmen beschlossen; u.a. müssen die meisten Geschäfte ab dem 29. März wieder schließen, bzw. dürfen bestenfalls click&collect anbieten...  

 

Oberverwaltungsgericht: click&meet und Kundenbegrenzung unzulässig – Landesregierung reagiert mit mehr Einschränkungen

Dabei hatte der zuvor geschlossene Einzelhandel gehofft, dass die Öffnungen wieder etwas Umsatz bringen könnten. Die Hoffnung wurde auch gestärkt durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom Freitag – was dem Einzelhandel erst einmal nichts nutzen wird. 


Worum geht es? Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen muss keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr einhalten und auch nicht zwingend click & meet anbieten. Das OVG hat damit einem Eilantrag eines Media-Marktes gegen die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung NRW stattgegeben.

Begründung: Die Regelung sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.

„Systemrelevante Geschäfte“, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen (etwa Lebensmittelhandel, aber auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden oder Blumengeschäfte) mussten bislang eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm bei über 800 qm Gesamtverkaufsfläche einhalten.


Anfang März hat die Bund-Länder-Konferenz Lockerungen auch für andere Geschäfte zugelassen. Das Land NRW hat in seiner Corona-Schutzverordnung aber festgelegt, dass dort nur ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche und nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig sei.

In einer Presseerklärung des OVG vom Montag heißt es nun: „Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen. (…).“
Der Beschluss ist unanfechtbar.  

 

***Update***

Das Land NRW reagierte nun auf das Urteil und teilt mit: "Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte." 

Soll heißen: Auch wenn die Bund-Länder-Konferenz heute keine weiteren Einschränkungen beschließen würde - es bleibt beim click&meet, und die Kundenbeschränkung gilt für alle Geschäfte gleichermaßen. So herum kann man es auch drehen... 

 

Die Fallzahlen im Kreis Mettmann

Und wie ist die Lage im Kreis Mettmann? Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind am heutigen Montag kreisweit 791 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen registriert. Das sind 57 mehr als am Freitag.

Davon in Erkrath 54 (49 am Freitag), in Haan 54 (48), in Heiligenhaus 61 (58), in Hilden 80 (84), in Langenfeld unverändert 46, in Mettmann 49 (40), in Monheim 50 (45), in Ratingen 178 (162), in Velbert 184 (169) und in Wülfrath 35 (33).

„Bei 53 Prozent der aktuell Infizierten wurde eine Virusmutation nachgewiesen“, ergänzt der Kreis Mettmann.

15.388 Personen gelten inzwischen als genesen.

Über das Wochenende sind eine 81-jährige Frau und ein 86-jähriger Mann aus Ratingen verstorben. Verstorbene zählt der Kreis damit bislang insgesamt 626.

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Michael Gaida/Pixabay