Inzidenz über 100 – Bund und Länder greifen härter durch

23.03.2021

Beschluss: Kontakte über Ostern außerhalb des Hausstandes drastisch reduzieren

Anfang März gab es einen kleinen Hoffnungsschimmer für Einzelhändler, Fitnessstudios und andere Einrichtungen, die wegen der Lage geschlossen bleiben müssen: Sinkt die Inzidenz in einem Land oder einer Region auf unter 50, dann dürfen auch sie wieder ihre Pforten öffnen. Daraus wird wohl nichts - wie zu befürchten war. Und die Osterfeiertage können für viele Menschen wieder so einsam werden wie zu Weihnachten 2020.  

 

Bund-Länder-Konferenz: Lockdown verlängert und verschärft

Es ist eingetreten, was viele befürchtet haben: Die Inzidenz ist im gesamten Lande auf über 100 geklettert. Nun sieht der Stufenplan wieder Einschränkungen vor.

 

Mitten in der Nacht hat sich die Bund-Länder-Konferenz auf ein besonders hartes Maßnahmen-Paket verständigt. Und sofern und sobald die Länder für sich nichts anderes entscheiden, sollen dann folgende Regelungen gelten:

Die Inzidenz (Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen  pro 100.000 Einwohner) ist fast überall im Lande (auch im Kreis Mettmann) auf 100 angestiegen. Daher wird die „Notbremse“ gezogen. Beispielsweise werden ab kommendem Montag Öffnungen von Geschäften (außer für den täglichen Bedarf) und Friseursalons wieder aufgehoben.

Damit erübrigt sich in NRW auch bald das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster: Viele Non-Food-Geschäfte seien gegenüber Lebensmittelmärkten, Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen und Blumengeschäften wegen der Kundenbegrenzung pro Quadratmeter und der click&meet-Regelung benachteiligt

Die Händler haben sich gefreut – zu früh. Denn zunächst dachten sie, sie könnten jetzt mehr Kunden ohne Terminvereinbarung empfangen. Doch die Landesregierung drehte kurzerhand den Spieß um und beschloss, dass eben auch Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Blumenmärkte jetzt click&meet anbieten müssen und nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter zulassen dürfen.

 

Wichtig: Bis die Corona-Schutzverordnung in NRW auf diesen Beschluss hin angepasst wird, gilt diese Regelung vorerst. Danach gilt wieder click&collect, also bestellen und abhofen, bzw. liefern lassen.


Zusätzlich sollen weitergehende Maßnahmen durchgesetzt werden, z.B.:

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
  • Ausgangsbeschränkungen
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen

 

Osterferien und -feiertage: Private Zusammenkünfte nur im eigenen Hausstand

Inbesondere sollen die Ostertage genutzt werden, um Kontakte zu reduzieren.

Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 werden einmalig als Ruhetage definiert. Die beiden Tage sind also arbeitsfrei. Was dazu die Unternehmer sagen...?

 

***Update***

Bundeskanzlerin Merkel hat am Mittwoch-Vormittag, 24. März, dem Druck und der Kritik nachgegeben und die beiden zusätzlichen "Ruhetage" am Gründonnerstag und Karsamstag aus dem Beschluss gestrichen. Alles, was also in früheren Berichten zu diesem Punkt berichtet wurde, ist damit hinfällig.    

 

Es gilt ein Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“).

"Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt", heißt es wörtlich im Beschluss. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.

 

Nur der Lebensmitteleinzelhandel „im engen Sinne“ darf am Ostersamstag öffnen.

 

Religiöse Versammlungen dürfen nur virtuell durchgeführt werden.

 

Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

 

Den kompletten Beschluss gibt es hier zum nachlesen

 

Zwar wächst die Kritik: Wie sinnvoll ist es, weiterhin die Inzidenzwerte als Maßstab für politische Entscheidungen von solch schicksalhafter Tragweite für Millionen von Existenzen zu nehmen?

Und wieso können/dürfen Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsident(inn)en solch gravierende Grundrechtseinschränkungen beschließen – obwohl ja eigentlich die Parlamente dafür zuständig sind?

 

Nun haben die Regierenden aber entschieden.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: KTkato/Pixabay

 

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