Neue Grundsteuer klettert in Hilden teilweise zweistellig. Auch Mieter betroffen!

25.01.2023

Klagewelle befürchtet

Seit Monaten müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland für Grundstücke, Häuser, Wohnungen oder sonstige Liegenschaften sogenannte Grundsteuererklärungen abgeben. Aufgrund eines BGH-Urteils aus dem Jahr 2018 sind alle Immobilien neu zu bewerten, um die Abrechnung von Grundsteuern zu aktualisieren.

In Hilden sind dieser Tage die ersten neuen Messbescheide von der Stadt verschickt worden. Und mancher Immobilienbesitzer wird nicht schlecht gestaunt haben.

 

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Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Der Berechnung der Grundsteuern werden zwei Werte zugrunde gelegt. Vereinfacht ausgedrückt ist das zum einen der Wert der Immobilie, für den ein sogenannter Messbetrag festgesetzt wird.

Zum anderen der von der Stadt festgelegte Steuersatz.

 

Die bisherigen Immobilienwerte waren veraltet und wurden nun aktualisiert. Die Neubewertung kann, muss aber nicht, zu einer höheren Bewertung = einem höheren Messbetrag führen.

Der Steuersatz ist gemeindeabhängig und beträgt für private Immobilien derzeit in Hilden 480 %.

Beide Werte, also Messbetrag und Steuersatz werden multipliziert, durch 100 geteilt und ergeben die zu zahlende Grundsteuer.

 

Neue Grundsteuer zum Teil deutlich höher

Natürlich war nicht zu erwarten, dass die Neuberechnung der Messbeträge zu einer Reduzierung der der Messbescheide führt. Aber dass die neuen Messbescheide schon für „normale“ Wohnungen um deutlich über 10 Prozent zulegen, hat Franka G. (Name der Redaktion bekannt) doch von den Socken gehauen.

Sie wohnt in einer Eigentumswohnung im Hildener Norden, Baujahr 1987. Der Messbetrag ihrer Wohnung ist um knapp 15 % gestiegen. Würde es bei dem bisherigen Steuersatz von 480 % bleiben, hieße dass für Franka G.: ab 2025 eine Mehrbelastung in Höhe von knapp 50 €.

 

Auch Mieter müssen höhere Grundsteuer zahlen

Grundsteuern sind nicht nur Sache von Immobilienbesitzern. Auch Mieter müssen Grundsteuern zahlen, soweit sie mietvertraglich dazu verpflichtet sind.

Und das heißt, dass eine mögliche Erhöhung dieser Steuern auch auf Mieter durchschlägt. Ob es dazu kommt, ist aber noch keineswegs entschieden. Denn der Rat könnte natürlich auch eine Senkung des Steuersatzes beschließen. Aber sehr wahrscheinlich ist das nicht.

 

Habt Ihr auch schon neue Messbescheide bekommen? Dann schreibt uns, welche Ergebnisse bei Euch herausgekommen sind!

 

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Bericht: Walter Thomas

Foto: H.Strauss/St.Schweihofer / Pixabay