Nächster Hitze-Sommer: Welche Handlungsrichtlinien gibt es für Veranstaltungen?

03.11.2026

SPD fragt – Rathaus antwortet: Warum Temperaturgrenzen zu einem „trügerischen Sicherheitsgefühl“ führen können

Auch wenn viele bei den derzeitigen Temperaturen nicht mehr an den vergangenen Sommer denken: Die nächste Hitze-Periode kommt bestimmt in 2027. Und wie bereitet sich die Stadt Hilden vor, zum Beispiel bei ihren Veranstaltungen? Gibt es eine Handlungsrichtlinie, bei welchen Temperaturgrenzen welche Maßnahmen zu ergreifen sind, zum Beispiel auch eine Absage? Das wollte die SPD-Ratsfraktion wissen und stellte eine entsprechende Anfrage an das Rathaus. Nun ist die Antwort da.

 

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Verwaltung rät zu Abwägungen je nach Einzelfall

Die Stadtverwaltung sieht „keine Notwendigkeit, eine [starre, einheitliche] Handlungsrichtlinie zu erarbeiten“, so die Stellungnahme. „Städtische Veranstaltungen unterscheiden sich erheblich in Art, Umfang, Dauer, Ort (Innenraum oder Freifläche, Schattenangebot) und Zielgruppe. Ein Sportereignis mit körperlich aktiven Teilnehmenden stellt andere Anforderungen als ein Seniorennachmittag, ein Kinderfest oder ein Konzert. (…) Eine einzelne Temperaturgrenze (…) könnte zu unnötigen Absagen oder zu einem trügerischen Sicherheitsgefühl führen, da neben der Temperatur weitere Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Windverhältnisse und Dauer der Hitzeperiode eine Rolle spielen.“ 

Genannt werden außerdem Warnungen und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Zusammensetzung der Teilnehmenden (insbesondere besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und ältere Menschen) sowie die Möglichkeiten zu Schutzmaßnahmen vor Ort. 

 

Die Verwaltung werde daher „im Einzelfall und unter Abwägung der konkreten Umstände“ entscheiden, was im Fall des Falles zu tun ist. Außerdem: „Die Verantwortung für die Entscheidung liegt bei der jeweils zuständigen Organisationseinheit bzw. beim Veranstalter, der die Lage vor Ort am besten beurteilen kann“, so die Erläuterung. „Eine pauschale Handlungsrichtlinie der Verwaltung könnte deren Entscheidung nicht ersetzen“, heißt es abschließend. „Denkbar wäre allenfalls, im Rahmen der im Hitzeaktionsplan vorgesehenen Sensibilisierungsmaßnahmen allgemeine Hinweise und eine Checkliste möglicher Schutzmaßnahmen für Veranstaltende aufzunehmen, die als Orientierung dienen, ohne die Entscheidung im Einzelfall vorwegzunehmen.“

 

Kreis Mettmann hat einen Hitzeaktionsplan

Was bei der Anfrage etwas verwundert: Es gibt ja bereits einen Hitzeaktionsplan vom Kreis Mettmann. Allerdings ist der nicht bindend: „Jeder kreisangehörigen Stadt bleibt dabei im Rahmen der Selbstverwaltung freigestellt, ob und welche Maßnahmen in den städtischen Planungen tatsächlich aufgegriffen bzw. umgesetzt werden“, erklärt dazu die Kreisbehörde.

Außerdem sind nicht nur die Stadtverwaltungen zuständig, sondern jeder einzelne kann etwas für sich und andere tun, um mit den schweißtreibenden Temperaturen klarzukommen.

Unter www.kreis-mettmann.de/hitzeschutz gibt es daher diverse Tipps und Empfehlungen, etwa für Senioren und ihre Angehörigen, Kitas, Schulen, medizinische und Wohn-Einrichtungen oder Sportler. Diesem Katalog können sicherlich auch Veranstalter einige wertvolle Ratschläge entnehmen.

 

Bericht: KA

 

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