Neues Nachweisgesetz: Warum Arbeitsverträge jetzt überprüft werden müssen

Expertentipp vom Fachanwalt Rainer Schlottmann

Nachdem das Arbeitsrecht durch Corona, Kurzarbeit, Einmalzahlungen der Energiepauschale und weiteren Maßnahmen in den letzten zwei Jahren bereits häufig in Aufruhr war, kommen 2022 noch weitere bedeutende Änderungen hinzu.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Schlottmann von der Rechtsanwaltskanzlei RSL in Hilden stellt uns eine dieser Neuerungen vor und erläutert die Auswirkungen auf Arbeitsverträge.

 

Katalog von Mindestinhalten

Seit dem 1. August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das eine Richtlinie der Europäischen Union umsetzt und einen transparenteren Arbeitsmarkt und bessere Arbeitsbedingungen zum Ziel hat.

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Arbeitsverträge nunmehr nach § 2 Absatz 1 Nachweisgesetz (NachwG) einen Katalog an Mindestinhalten enthalten müssen. Insbesondere genaue Angaben etwa zu der vereinbarten Arbeitszeit inklusive Ruhezeiten und Ruhepausen oder der Möglichkeit der Anordnung von Überstunden waren vor dem 1. August 2022 typischerweise nicht in Arbeitsverträgen enthalten.

 

Eine weitere Folge des neuen Nachweisgesetzes ist, dass auch das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren inklusive der genauen Möglichkeiten gegen eine Kündigung vorzugehen seit dem 1. August 2022 in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen. Dazu gehören das Schriftformerfordernis des Kündigungsschreibens, die Frist für die Kündigung sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

 

Verpflichtende Informationen in Arbeitsverträgen

Doch das neue Nachweisgesetz richtet sich nicht nur an Arbeitsverträge die seit dem 1. August 2022 geschlossen wurden.
Für vor dem 1. August 2022 abgeschlossene Arbeitsverträge gilt, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zunächst auffordern muss, ihm die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Verlangt ein Arbeitnehmer eine Neufassung seines Vertrages, muss der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von sieben Tagen für die besonders wichtigen Angaben eine schriftliche Vereinbarung vorlegen. Innerhalb eines Monats muss der gesamte Arbeitsvertrag überarbeitet sein.

 

Auch Arbeitgeber müssen handeln, sonst droht Bußgeld

Doch nicht nur Arbeitnehmer sollten jetzt ihre bestehenden Arbeitsverträge überprüfen. Auch Arbeitgebern ist zu empfehlen, neu abzuschließende Arbeitsverträge einer genauen Überprüfung zu unterziehen und an die neue Gesetzeslage anzupassen. Außerdem sollten Arbeitgeber in der Lage sein, ihren Arbeitnehmern jederzeit die geforderten Informationen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zur Verfügung stellen zu können, da andernfalls Bußgelder von bis zu 2.000 Euro drohen können.

 

Fehler in Arbeitsverträgen vermeiden

Aufgrund der Tragweite der Änderungen im Nachweisgesetz empfiehlt es sich, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag genau zu überprüfen oder hierfür die Hilfe eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, um fehlerhafte Arbeitsverträge und Bußgelder zu vermeiden.

 

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