Nach dem Runden Tisch: Was ist jetzt mit Hilfe für Corona-geschädigte Unternehmen?

Erste Ratssitzung nach der Sommerpause brachte noch keinen Fortschritt

Was können die Stadtverwaltung und -politik nun vor Ort für die Corona-geschädigten Unternehmen tun? Das sollte der so genannte „Runde Tisch“ erörtern, den der frisch gewählte Bürgermeister Claus Pommer während seiner Wahlkampf-Phase ins Leben rufen konnte. Sechmal hat das Gremium getagt. Danach erklärten die Ratsvertreter, sie würden die Erkenntnisse als Weichenstellung für politische Entscheidungen nutzen.

Gelegenheit gab es dazu bei der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause am 23. September.

Viel scheint dabei aber noch nicht herumgekommen zu sein, wenn man sich die Ergebnisse ansieht.

 

  • Ein Antrag der FDP wurde mehrheitlich abgelehnt: „Nichterhebung von Sondernutzungsgebühren für außengastronomische Bewirtungsflächen bis zum 31. Dezember 2020“.
    Eine Mehrheit des Rates folgte der Stellungnahme der Verwaltung. Darin heißt es u.a.: „[Es wird] nicht berücksichtigt, dass auch anderen Branchen (der Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe) (…) von den Beschränkungen der CoronaSchVO massiv betroffen sind. (…) Auch diese Unternehmen verzeichnen allein aus diesen Beschränkungen heraus erhebliche Umsatzeinbußen. Insofern stellt sich hier aus Sicht der Verwaltung schon die Frage der Gleichbehandlung. (…) Gastronomische Betriebe, die keine Sondernutzungen der Stadt in Anspruch nehmen, werden nicht entlastet. Einige betreiben ihre Terrassen auf privaten Flächen, vor allem sind aber die betroffen, die keine Möglichkeit zur Außengastronomie haben. (…) Die Verwaltung steht aber einem generellen Gebührenverzicht (…) durchaus kritisch gegenüber. Wesentlicher Grund dafür ist, dass nach den vorgenommenen Lockerungen die betreffenden Branchen nun wieder geöffnet sind und somit durch die Sondernutzungen in Form von Hinweisschildern, Warenauslagen und Außengastronomie auch einen wirtschaftlichen Nutzen (Gegenwert) haben. (…) Es ist dabei auch deutlich zu machen, dass sich jedwede Form des Gebührenverzichts weiter negativ auf den städtischen Haushalt auswirkt. Auch die städtischen Finanzen sind von den Corona-Auswirkungen massiv betroffen.“

  • Ebenso wollte die FDP durchsetzen, dass Einzelhändler bis Ende des Jahres Kundenstopper auch „in nicht unmittelbarer Nähe“ ihres Betriebes aufstellen dürfen. Das lehnte eine Mehrheit des Rates ab. Die Verwaltung verwies auf die geltende Sondernutzungssatzung, die dieses eben nicht erlaube: „Die Verschiedenartigkeit von Werbung, Auslagen und Möbeln (…) führt häufig zu einer Reizüberflutung im Straßenraum, lenkt von der Qualität der bebauten Umgebung ab und führt letztlich zu der oft beklagten Gleichförmigkeit der Städte (Identitätsverlust). Gleichzeitig entsteht der Eindruck von Unaufgeräumtheit und Durcheinander. (…) Auch aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (…) kann einer zeitlich befristeten Aufweichung der Gestaltungsregel zugunsten einiger weniger Einzelhändler aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Auch wenn die Maßnahme temporär begrenzt wird, wird dadurch wieder die Tür aufgemacht, die im Zuge der Erarbeitung und Diskussion der Gestaltungsregeln sehr mühsam geschlossen wurde.“

  • Auch abgelehnt hat die Mehrheit den FDP-Antrag für ein städtisches Hilfsprogramm in Höhe von 6,5 Millionen Euro „zur Unterstützung kleinerer Betriebe, Selbstständiger und Vereine, die wirtschaftlich unter der Corona-Krise leiden“.
    Doch das ist der Verwaltung zu kostspielig: „Die Realisierung ist zudem aus haushaltsrechtlicher Sicht derzeit in dem aufgerufenen Umfang nur möglich, wenn eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen und ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt wird. Innerhalb des beschlossenen Haushaltsplanes gibt es nur einen deutlichen geringeren Spielraum für Zuschüsse, deren Deckungsoptionen teilweise erhebliche Nachteile nach sich ziehen und in die Abwägung einzubeziehen sind.“

  • Die Bürgeraktion (BA) wollte einen Workshop „Hilfemöglichkeiten in der Pandemie-Krise“ ins Leben rufen. Rat und Verwaltung sollen hier „gemeinsame Lösungsvorschläge erarbeiten, die in eine gemeinsame, fraktionsübergreifende Beschlussempfehlung für den Rat münden“.
    Die Verwaltung erklärt dazu: „Die verknüpften Ziele [unterliegen] interfraktionellen Abstimmungsprozessen, bei denen die Anwesenheit von Verwaltungsmitarbeitern nicht notwendig erscheint. Freie Kapazitäten in der Verwaltung zur Workshop-Begleitung sind zudem nicht vorhanden. Daher würde die Verwaltung es begrüßen, wenn diese Workshops in Eigenregie durchgeführt werden.“ Daraufhin hat die BA ihren Antrag zurück gezogen.

  • Und schließlich wollten die Grünen ein paar Auskünfte über die Auswirkungen für den Einzelhandel einholen.
    Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Situation so dar: „Lebensmittelanbieter, Drogeriemärkte und auch Fahrradhändler konnten ihre Umsätze halten oder steigern. Die für unsere Innenstädte prägenden Modeanbieter (Textil, Schuhe u.a.) wurden vom lock down zu Saisonbeginn der Frühjahr- und Sommermode getroffen. Die aufgelaufenen Jahresumsätze in dieser Branche betragen ca. -30% gegenüber dem Vorjahr. Auch die aktuellen Umsätze (im Wochen- oder Monatsvergleich) liegen ca. 10 bis 20% unter den Vorjahreswerteten.
    Erkennbare Auswirkungen in Form geschlossener Geschäfte stellen bislang die Ausnahme dar (z.B. Reisebüro Hebbel) oder betreffen Filialisten, die bereits vor März 2020 in wirtschaftlicher Schieflage gewesen sind.
    Die Soforthilfen des Landes haben vielen Unternehmen geholfen, Liquiditätsengpässe zu überwinden. In zahlreichen Einzelhandelsunternehmen sind Teile der Belegschaft weiter in Kurzarbeit, was teilweise an verkürzten Öffnungszeiten ablesbar ist. Die Gastronomie kann unter Beachtung der Corona-Verordnungen nicht das frühere Umsatz-Potential erreichen.
    Die anstehenden Wintermonate und fehlende Feierlichkeiten in der Gastronomie und im Event-Bereich lassen befürchten, dass nicht alle gastronomischen Betriebe ihre laufenden Ausgaben werden decken können. Die ausgesetzte Insolvenzpflicht verdeckt mutmaßlich die schlechte wirtschaftliche Situation einiger Betriebe, die faktisch überschuldet sind. Therapeutische und medizinische Praxen sind überwiegend wieder im Normalbetrieb.
    (…) Die NRW-Soforthilfe haben insgesamt 2.024 Hildener Unternehmen erhalten, überwiegend kleinere Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (1.451 Unternehmen). Insgesamt wurden rund 17,7 Mio. € an Hildener Unternehmen ausgezahlt.“

 

Text: A.Kaemmerer
Foto: Gerd Altmann/Pixabay

 

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