
Lockdown geht weiter - und wird verschärft
Was bedeutet das für die Schulen, private Treffen etc.?
Es war mal wieder eine Marathon-Sitzung zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsident(inn)en. Wie geht es weiter mit dem Lockdown?
Das sind die Ergebnisse
Der Lockdown wird – wie zu erwarten war – bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
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Die Kontaktbeschränklungen werden teilweise weiter verschärft. Merkel appelliert an die Bevölkerung, Kontakte auf das „absolut notwendige Minimum zu beschränken“.
Das bedeutet: Private Treffen sind nur noch für Angehörige aus einem Haushalt plus eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt.
***Update***
In NRW werden Kinder bis 14 Jahre von der Regelung ausgenommen:
§2 Coronaschutzverordnung NRW: "Der Mindestabstand darf unterschritten werden
1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes,
1a. beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann."
In Städten bzw. Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. "Triftige Gründe" sind beispielsweise, Einkaufen, Arztbesuche und Fahrten zur Arbeitsstätte.
***Update***
Auf der Internetseite der Landesregierung heißt es: "Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt."
In einer älteren Version des Artikels galt noch die ursprüngliche Fassung der Coronaschutzverordnung NRW, in der die 15-Kilometer-Grenze noch nicht enthalten war (Anm. d. Red.).
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen: Die Beschlüsse aus dem Dezember zum Distanzunterricht werden bis Ende Januar 2021 verlängert.
Neu ist: Für Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, wird im Jahr 2021 ein Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen: Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, sind Schnelltests mehrmals pro Woche für das Personal sowie für Besucherinnen und Besucher mit erhöhter Inzidenz Pflicht. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen.
Hilfsprogramme des Bundes und der Länder: Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere
Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die
Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt.
Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Wie geht es mit den Impfungen weiter...?
Quelle: Bundesregierung.de
Foto: Dipesh Parmar/Pixabay
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