Landtagswahl NRW: Wahlbüro in Hilden informiert

Am 15. Mai ist Landtagswahl in NRW.

Das Wahlamt-Team im Hildener Rathaus stellt in diesen Tagen den 42.022 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbenachrichtigungen zu. Für rund 2.150 Menschen ist es die erste Landtagswahl.

 

Banner-Aldi-Sued-Sept-2021  

Hier die wichtigsten Infos:

 

Wahlbenachrichtigung

Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen und wird für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 29. April 2022 in Hilden ihren Hauptwohnsitz haben. Letzter Zustelltermin für die Benachrichtigung ist der 23. April. „Wer bis dahin keine Post von der Stadt erhalten hat, kann sich bis zum 29. April 2022 beim Wahlamt melden“, erklärt Rainer Augsburg, Leiter des Wahlamtes.

 

Das Wahlamt ist ab dem 14. April 2022 im Rathaus-Center, Mittelstraße 36, Eingang Dr. Ellen-Wiederhold-Platz, eröffnet und telefonisch unter 02103/72-1234 oder per E-Mail [email protected] erreichbar.

 

Öffnungszeiten:

Mo – Mi 8 bis 17.00 Uhr

Do 8 bis 19 Uhr

Fr 8 bis 12 Uhr (abweichend 13. Mai bis 18 Uhr)

Sa 23. April, 30. April und 7. Mai jeweils 9 bis 13 Uhr.

 

Am 15. Mai 2022 sind in Hilden 22 Wahllokale jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In der Wahlbenachrichtigung steht unter anderem die Anschrift des zugeteilten Wahlraums. Alternativ kann jede wahlberechtigte Person vorab persönlich im Wahlamt oder postalisch per „Brief“ wählen.

 

Briefwahl – Wahlscheinantrag

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Interessierte zuerst einen entsprechenden Wahlscheinantrag stellen. Das ist auf vier Wegen möglich:

  • per Postversand (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos)
  • über die Internetseite www.hilden.de/briefwahl,
  • durch Einscannen des erstmals auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten QR-Codes
  • im Wahlamt.

Der Antrag muss bis zum 13. Mai um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Soll eine andere Person in Vertretung die Briefwahlunterlagen abholen, braucht diese die schriftliche Vollmacht.

 

Briefwahl – Wählen

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen kann mit dem Wahlschein bis zum Wahlsonntag gewählt werden. Persönlich ist das bis einschließlich 13. Mai im Wahlamt und am 15. Mai in einem der 22 Wahllokale möglich. Verschicken die Wählerinnen und Wähler die ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post, tragen sie selbst das Risiko, dass der Brief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht.

„Ich empfehle allerdings, den Wahlschein spätestens am vierten Werktag vor der Wahl, also am Mittwoch, 11. Mai, abzusenden,“ sagt Rainer Augsburg. In den letzten Tagen vor dem Wahltermin sollten Briefwählende den Brief direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen oder beim Wahlamt der Stadt Hilden abgeben.

 

Quelle: Stadt Hilden

Foto/Collage: anzeiger24.de / Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.