Junge Frauen beim Umkleiden im Schwimmbad gefilmt

04.05.2026

Polizei: „upskirting“ ist eine Straftat und ein Sexualdelikt

Am frühen Samstagabend, 2. Mai 2026, ist ein Unbekannter um ca. 18 Uhr in die Umkleideräume eines Hildener Schwimmbades eingedrungen, um zwei junge Frauen (20 und 26 Jahre alt) beim Umziehen zu filmen.

 

Banner-anzeiger24-de-news-2026

 

Die beiden erblickten einen Rucksack, der in ihre Kabine ragte. In einer offenen Seitentasche steckte ein Mobiltelefon. Die 26-Jährige bemerkte, dass die Kamera auf sie gerichtet war, und trat vor Schreck auf das Gerät.
Der heimliche Beobachter ergriff mit seinem Mobiltelefon die Flucht. Möglicherweise handelte es sich um ein weißes iPhone 13.

 

Die herbei gerufene Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf „upskirting“ (auch „downblousing“ genannt) ein.
Die Kreispolizei Mettmann stellt klar: „Das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB („Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“) sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.“

 

Die Kriminalpolizei bittet nun um Zeugenhinweise: Wer hat zur Tatzeit verdächtige Personen in dem Schwimmbad an der Grünstraße / im Holterhöfchen beobachtet?

Die Wache in Hilden ist jederzeit unter Telefon 02103 898-6410 erreichbar.

 

Quelle: Kreispolizei Mettmann
bearb.: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/

 

Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?

Schreib uns an [email protected]. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.