Jede Stimme zählt: Was die Hildener wissen müssen

Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl am 26. September 2021. Was die Wahlberechtigten aus Hilden wissen müssen, erklärt das Wahlamt der Stadt.

 

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In Hilden können rund 43.000 Hildenerinnen und Hildener ihre Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens dem 26. Juni 2021 in der Bunderepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben.

 

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Besondere Regelungen gelten für Personen ohne festen Wohnsitz, für Rückkehrende aus dem Ausland sowie im Ausland lebende Deutsche.

 

Die Hildener Wahlberechtigten erhalten zwischen dem 16. August und dem 4. September die Wahlbenachrichtigung.

 

„Wer am Ende dieses Zeitraums noch keine entsprechende Post von uns erhalten hat, fragt am besten kurz telefonisch unter 02103/72-1234 oder per E-Mail [email protected] nach“, erklärt Wahlamtsleiter Rainer Augsburg.

 

Briefwahl

Bis zum 24. September ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Der Antrag ist auf der Rückseite des Wahlscheins zu finden und muss ausgefüllt an das Wahlamt der Stadt Hilden geschickt werden.

Es kann auch ein formloser Antrag gestellt werden. Benötigt werden folgende Daten: Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum. Diese Daten können auch per E-Mail an [email protected] erfolgen.

Ebenso kann online unter www.hilden.de/briefwahl ein Antrag gestellt werden. 

 

Die Unterlagen können auch persönlich im Wahlamt abgeholt werden. Anschließend können sie per Post (Stadt Hilden, Wahlamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden), per Einwurf in den Rathausbriefkasten sowie persönlich im Wahlamt abgegeben werden. Alle Hildenerinnen und Hildener haben auch direkt die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.

 

„Wir rechnen aktuell damit, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger, wie auch im vergangenen Jahr, für die Briefwahl entscheiden, um Kontakte zu reduzieren“, berichtet Rainer Augsburg. „Deshalb bleibt die Stadtverwaltung bei der verdoppelten Anzahl der Briefwahlvorstände. Wo die Hildenerinnen und Hildener wählen können, kann dem schriftlichen Benachrichtigungen entnommen werden.“

 

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Die notwendigen Stimmzettel werden vom Kreis voraussichtlich am 18. August der Stadt Hilden zugestellt, sodass das Wahlamt am 19. August öffnen kann. Dieses befindet sich, wie im Vorjahr, im Rathaus-Center (Mittelstraße 36, Eingang am Dr. Ellen-Wiederhold-Platz).

 

Öffnungszeiten im Wahlamt

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, hat das Wahlamt seine Servicezeiten erweitert: montag bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 19 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr

 


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Wichtig ist, dass alle Stimmzettel bis Sonntag, 26. September 2021, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein müssen. Später eingehende Stimmabgaben werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

 

Im Wahlamt, wie auch in den Wahllokalen, gelten die Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie eine Beschränkung der Besucherzahl

 

Quelle: Stadt Hilden
Archivfoto: anzeiger24.de

 


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