IT-Pannen und Personalmangel im Rathaus

Warum und was bedeutet das? Wir haben nachgefragt

"Durch wiederkehrende programmtechnische Hindernisse gibt es Arbeitsrückstände bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren von rund sechs Monaten", verkündete die Stadtverwaltung Hilden vor wenigen Tagen. Verantwortlich sei der IT-Dienstleister; immer wieder komme es zu technischen Pannen, verrät das Rathaus. 

Damit nicht genug: "Auch bei anderen Steuer- und Gebührenarten, wie zum Beispiel Grundsteuer, Abfallbeseitigungsgebühren und Hundesteuer, gibt es durch Personalveränderungen und -ausfälle sowie erforderliche Einarbeitungszeiten Arbeitsrückstände."

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Die Folge: Viele Bürger müssen länger auf Gebührenbescheide warten. Da ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch manche Abläufe durcheinander bringen.


Personalengpässe im Hildener Rathaus sind schon länger ein Problem; wir haben einige Male berichtet, zum Beispiel hier.

Für uns ein Anlass, auch noch einmal nachzufragen

Das Rathaus hat uns diese schriftlichen Antworten auf unsere Anfragen geliefert.


Wie machen sich die "wiederkehrenden programmtechnischen Hindernisse" bemerkbar?

Für die Erstellung der Turnusabrechnung Schmutzwassergebühren werden die seitens der Stadtwerke Hilden GmbH mitgeteilten Frischwasserverbräuche von rd. 1.000 Zählern pro Monat zugrunde gelegt, welche auch aufgrund der unterschiedlich im Einsatz befindlichen Fachverfahren per Schnittstelle in das städtische Software-Programm übernommen werden. Hierbei wird wiederkehrend festgestellt, dass die Datenverarbeitung nicht richtig erfolgt, sodass die Schmutzwassergebührenbescheide nicht korrekt erstellt werden können.

 

Was bedeutet das für die Stadtverwaltung/Stadtkasse, wenn Bescheide nicht zeitig genug verschickt und beglichen werden können?

Durch den späteren Versand der Schmutzwassergebührenbescheide werden die Fälligkeiten zur Zahlung der Gebühren hinausgeschoben, was zu verzögerten Einnahmen bei der Stadt Hilden führt. Mindereinnahmen durch Eintritt von Verjährungsfristen sind ausgeschlossen.

 


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Kann die IT-Firma für entstandene Schäden (z.B. Einnahmeausfälle, bzw. -verzögerungen, Überstunden, zusätzliche Aufwandskosten etc.) haftbar gemacht werden?

Der Vertrag mit dem IT-Dienstleister basiert auf Vertragsbedingungen, die für die IT-Beschaffung der öffentlichen Hand angewendet werden und bietet nur im geringen Umfang die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


Was würde es bedeuten, wenn die Stadt den Dienstleister wechseln möchte?

Ein Wechsel des IT-Dienstleisters ist neben der zu erwartenden Vorlaufzeit von zwei bis vier Jahren auch mit einem erheblichen Personalaufwand (z. B. für Schulungsaufwand) verbunden.


Wie kommen die „Personalveränderungen und -ausfälle“ zustande?

Mitunter durch Stellenwiederbesetzungsverfahren, Personalabbau und Krankheitsausfälle ist die Personalsituation im Sachgebiet Steuern und Abgaben beeinflusst.

Im vergangenen halben Jahr hat ein fast vollständiger Wechsel der Mitarbeiter/innen stattgefunden, ohne vorherige Einarbeitung durch ausscheidende oder erkrankte Mitarbeiter/innen. Die Einarbeitung muss nun während des „normalen Arbeitsbetriebs“ mit den entsprechenden Auswirkungen auf z. B. die Bearbeitungszeit und vorhandene Arbeitsrückstände erfolgen.

 


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Müsste Personal aufgestockt werden? Was würde das dann für den Haushalt bedeuten?

Im Bereich der Gebühren ist eine Personalkostenerhöhung durch Personalaufstockung grundsätzlich über die zu Beginn eines jeden Jahres festgelegte Gebühr zu refinanzieren. Dies basiert auf der Gebührenkalkulation eines jeden Jahres.

 

Soll also heißen: Sollte der Personalmangel, der zu Arbeitsrückständen führt, durch mehr Neueinstellungen kompensiert werden, müsste die Stadt die Mehrkosten dafür durch höhere Gebühren wieder reinholen. 

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Collage: G. Altmann/Pixabay / anzeiger24.de

 

 


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