Garage freiräumen und dafür Tankgutschein gewinnen?

Grüne und Verwaltung: Was tun gegen Parkplatznot durch Zweckentfremdung von Garagen?

„Mit meiner Garage kann ich doch machen, was ich will“, meinen bestimmt viele Eigentümer. Aber das ist ein Irrtum – insbesondere, wenn die Garage als Abstelllager genutzt und das Fahrzeug stattdessen auf der Straße abgestellt wird.

Genau das passiere aber immer wieder, und gerade in Wohngebieten mit Parkplatznot. Das befürchten offenbar die Hildener Grünen und wollen wissen, ob und wie die Stadt die Garagenbesitzer kontrolliert und ggf. sanktioniert. Oder dazu motiviert, die Garage wirklich "richtig" zu benutzen. Die Stadtverwaltung hat da einen kuriosen Vorschlag...

 

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Darf die Stadt Garagen kontrollieren?

Das Gesetz nimmt es da sehr genau: Laut § 2 Abs. 8 BauO NRW sind Garagen Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern, ggf. auch für Pkw-Kraftstoffe (bis zu gewissen Mengen) und Kfz-Reifen sowie Fahrradanhänger.

Wird jedoch die Garage zu Abstellzwecken, als Wohnraum oder gewerbliches Lager genutzt, ist dies nach dem Gesetz eine Zweckentfremdung.

 

Doch kann die Stadt das überhaupt checken? Dazu schreibt die Verwaltung: „Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird die Nutzung von Garagen nicht mehr überprüft. Es sei denn, es handelt sich um eine Großgarage mit über 1000 qm Nutzfläche.“

 

Erstattet aber ein Nachbar oder ein verzweifelter Parkplatz-Suchender ohne eigene Garage eine Anzeige gegen einen vermeintlichen „Garagen-Zweckenfremder“, kann die Bauaufsicht eine Ortsbesichtigung vornehmen: „Wird dabei festgestellt, dass die Garage nicht zum Abstellen von PKW genutzt werden kann, wird mittels eines ordnungsbehördlichen Verfahrens die Wiederherstellung der Garagennutzung durch den PKW durchgesetzt und durch eine nochmalige Begehung überprüft.“

 

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Eine flächendeckende regelmäßige Kontrolle sei vom Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen. Außerdem sei der personelle und bürokratische Aufwand dafür sehr hoch.

„Weiterhin dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht grundlos auf ein Grundstück gehen und private Garagen öffnen“, erklärt die Stadt weiter. „Nur im Fall von ‚Gefahr in Verzug‘ könnte auf eine Ankündigung verzichtet werden.“

 

Die Idee: „Vorher – Nachher“-Challenge mit Verlosung

Daher bestehe auch „keine Notwendigkeit, die Besitzerinnen oder Besitzer von Garagen auf den eventuellen Parkdruck in ihrer Wohn- und/oder Arbeitsumgebung aufmerksam zu machen." Veröffentlichungen oder andere Aufrufe seien außerdem „ergebnis- und wirkungslos“.

 

Eine Idee hätte die Verwaltung allerdings.

 


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Man könne zur „Teilnahme an einer Challenge unter dem Motto ‚Wir räumen die Garage auf und stellen das Auto wieder rein‘ einladen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Aussicht stellen, dass unter ihnen ein Gewinn verlost wird – z.B. Tankgutscheine. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer könnten aufgefordert werden, durch ein datiertes Foto die Situation ‚vorher und nachher‘ nachzuweisen.“

 

Eine solche Initiative müsste aber wohl vom Rat beschlossen werden…

 

Text: Achim Kaemmerer

Foto: jplenio/Pixabay 

 


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