Freizeitsport auf Sportanlagen – Was ist jetzt erlaubt?

Wer kann wann und wo mit wem trainieren?

Das Land NRW hat kurz vor dem vergangenen Wochenende seine Corona-Schutzverordnung erneut geändert – und dieses mal dürften sich einige sportive Menschen darüber freuen.

Die überarbeitete Fassung lässt unter anderem Freizeitsport auf öffentlichen Sportanlagen zu. Natürlich unter bestimmten Bedingungen.

 

Wir haben bei der Stadt Hilden nachgefragt und uns die Verordnung angeschaut...

 

pennymarkt56uumrTa1l6AU

 

Wo dürfen die Menschen jetzt wie Sport treiben?

Zugelassen ist laut der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung NRW §9: "Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht."

 

Ein Mindestabstand zu anderen Gruppen von mindestens fünf Metern ist einzuhalten.

 

Öffnungszeiten: ab Mittwoch, 24. Februar, montags bis freitags auschließlich von 16 bis 19 Uhr.
Am Wochenende geschlossen.

 

Eine Registrierung ist notwendig. Die Platzwarte kontrollieren das Einhalten der Regeln und üben ggf. das Hausrecht aus.

 

Bei Nichtausübung des Sports, beispielsweise beim Betreten oder Verlassen der Anlage, ist ein Mund-Nasenschutz in Form einer medizinischen Maske zu tragen.

 

Die Stadt Hilden betreibt nur die Sportanlage Am Bandsbusch in Eigenregie und ist dort zuständig für die Haus- und Coronaschutzordnung.
Alle anderen unbedachten Sportanlagen werden von den Vereinen unterhalten. Dementsprechend sind die Vereine für die Einlasskontrollen und die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Wer also auf einem der Vereinsplätze trainieren möchte, muss sich bei den Vereinen informieren und registrieren.      

 

***Update***

Auch die Sportanlage Am Kalstert wird bald geöffnet sein, teilt die Stadt Hilden mit: "Damit der SV Hilden-Ost 1975 e.V. alle Vorbereitungen treffen kann, ist die Öffnung für spätestens Freitag 1. März 2021, geplant. Allerdings steht nur der vordere Bereich zur Verfügung, der Kunstrasenplatz bleibt geschlossen."
 
Der VfB Hilden 03 hat bereits angekündigt, seine Anlage nicht zu öffnen, weil kein Personal vorhanden ist. 
 

Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Organisierter Mannschafts- und Vereinssport ist weiterhin untersagt. Die Nutzung der Sportplätze bezieht sich ausschließlich auf den oben genannten Individualsport.

 

Das Land NRW betont außerdem: "Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen."

Und natürlich gilt nach wie vor das allgemeine Versammlungsverbot.  

 

Was noch erlaubt ist: Verkauf von Frühlingsblüher und Saatgut

Auch das ist ab dieser Woche laut Coronaschutzverordnung NRW zulässig: "Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen."

 

Text: Achim Kaemmerer
Quelle: Stadt Hilden/Coronaschutzverordnung NRW
Foto: anzeiger24.de / ResproPolska/Pixabay


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……


Du willst mehr erfahren über anzeiger24.de?

➤ Wie finde ich z.B. einen Friseur bei anzeiger24.de?