Endlich wieder Rosenmontag in Hilden – mit einer Einschränkung

Mehr Sicherheit durch Glasverbot

Am 20. Februar können sich die Hildener Jecken nach zwei Jahren Zwangspause auf einen Rosenmontagszug freuen (hier alle Infos dazu) und endlich wieder unbeschwert feiern.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Per Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung ein Glasverbot verkündet.

 

Das bedeutet: zwischen 11 und 17 Uhr „ist das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen (wie z.B. Flaschen und Gläser)“ im Bereich Kreuzung „Hagelkreuz“ sowie Hagelkreuzstraße, Richrather Straße, Neustraße, Klotzstraße, Schulstraße und Südstraße „untersagt“, wie es im aktuellen Amtsblatt heißt: „Das Gleiche gilt für den Ausschank und Verkauf von Getränken in Glasbehältnissen in der unter Verbotszone.

Ausnahmen gibt es für Personen, die Glasbehälter "zur häuslichen Verwendung erworben haben". Auch Arzneimittel und Parfüm in   Glasbehältern dürfen mitgeführt werden.

 

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Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Bei Verstoß gegen diese Verfügung droht ein „Zwangsgeld von 35 Euro je Behältnis“. Und: Bei widerrechtlichem Ausschank oder Verkauf von Getränken in Glasbehältnissen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50 Euro je Behältnis angedroht.

Die Ordnungs- und Sicherheitskräfte seien berechtigt, „Personenkontrollen (z.B. Abtasten von Personen, Durchsuchungen von Taschen, Tüten etc.) vorzunehmen und Personen, die das Verbot missachten und Getränkebehältnisse weiterhin in die/der Verbotszone ein- oder mitführen wollen, den Zutritt zu verweigern oder des Platzes zu verweisen.“

 

Alkoholisierte Jugendliche: Gefahr durch Flaschenwürfe

Und warum nur in diesem Bereich, und nicht auf der Mittelstraße? Dazu erklärt die Stadt: In der Verbotszone haben sich in den Vorjahren (also vor Corona) viele "stark alkoholisierte Jugendliche und Jung-Erwachsene" getummelt. Zugbesucher und -teilnehmer seien durch Glasbrüche gefährdet und mit Glasbehältnissen beworfen worden.

 

Auch seien Glasflaschen „achtlos“ weggeworfen und fallengelassen worden. Wegen der Gefahr von Schnittverletzungen und des „erhöhten Reinigungsaufwands“ will die Stadt solche Gefahren nun vermeiden.

 

Die Maßnahme ist übrigens nicht neu: Erstmals wurde im Jahr 2013 eine Glasverbotszone im Bereich des Hagelkreuzes eingerichtet – offenbar mit guten Erfahrungen: „Die oben beschriebenen Vorfälle und Gefahrenlagen früherer Jahre konnten durch diese Maßnahme deutlich und spürbar bis einschließlich dem Jahr 2020 reduziert werden“, sagt die Stadt Hilden.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv/Pixabay

 


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