CO-Pipeline darf zu Ende gebaut werden
Gegner sind schockiert - Über die Inbetriebnahme verhandelt OVG Münster im August
Das Unternehmen Covestro kann die umstrittene CO-Pipeline zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen fertig bauen, aber noch immer nicht in Betrieb nehmen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen entsprechenden Antrag vom 28. Mai 2020 genehmigt.
Die Gegner der CO-Pipeline, die seit 2007 gegen die Inbetriebnahme kämpfen, sind wenig begeistert von dieser Entscheidung.
"Die Regierungspräsidentin Düsseldorf Birgitta Radermacher eilt den Gerichten voraus - im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Chemie-Konzern Covestro - und versucht die für ihre berechtigten Überlebensinteressen kämpfenden Bürger*innen zu schocken", sagt Dieter Donner, Pressesprecher der Initiative "Stopp Bayer COvestro-Pipeline". "Das wird aber den Zorn und den bereits jahrelang bewiesenen Kampfgeist eher befördern."
Pipeline-Gegner kritisiert: "Lobbyistische Einflussnahme" auf die Bezirksregierung
Die Rohrleitungs-Gegner sind besonders über die Begründung der Bezirksregierung zum positiven Bescheid verärgert: "Die Abwägung des öffentlichen Interesses (u.a. Stärkung der wirtschaftlichen Struktur der Chemieindustrie, Verbesserung der Umweltbilanz) und des wirtschaftlichen Interesses der Antragstellerin gegen das Schutzinteresse der Betroffenen (insbesondere der Eingriff in deren Eigentum) sowie naturschutzfachliche Belange waren Grundlage der Entscheidung", schreibt die Bezirksregierung in einer Presseerklärung.
Dazu Dieter Donner: "Auffällig erscheint, dass offensichtlich in einem Eilverfahren innerhalb eines Monats die Abwägung 'des wirtschaftlichen Interesses der Antragstellerin gegen das Schutzinteresse der Betroffenen' erstaunlich schnell über die Bühne ging. Und dies alles, ohne dass die betroffenen Bürger*innen irgend etwas davon gehört, geschweige denn, dass diese zu ihren Interessen nochmals gehört wurden. Das riecht doch sehr nach lobbyistischer Einflussnahme und dem alten königlich-preußischen Behördenverständnis, dem sich die Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher offensichtlich verpflichtet fühlt. Den König gibt es zwar nicht mehr, aber dafür steht ja derzeit der Ministerpräsident NRW Armin Laschet. Er hat sich bisher in dem Verfahren gegenüber den Bürger*innen noch nie persönlich geäußert. Aber jetzt ließ er seine Regierungs-Behörde zuschlagen."
Wann geht die Pipeline in Betrieb? Verhandlung über Genehmigung ab August am OVG Münster
Noch darf Covesto kein Kohlenmonoxid durch die Rohrleitung transportieren. Der Werkstoffhersteller benötigt das giftige Gas, das in Dormagen entsteht, für seine Produktionsstätte in Krefeld-Uerdingen. Daher wurde ab 2007 die Versorgungsleitung gebaut, damals noch vom Vorgänger Bayer Material Science.
Seither protestieren Anlieger gegen das Projekt. Zum einen, weil für die Trassenverlegung teilweise Privatgrundstücke enteignet wurden - dank eines Gesetzes der schwarz-gelben Landesregierung von 2006. Zum anderen, weil das toxische Gas gefährlich ist - man kann es weder riechen noch sehen, es wirkt aber sofort tödlich.
Es schwelt seit Jahren eine Klage gegen die Genehmigung. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beginnt im August 2020.
"Diese Klage gegen die Genehmigung hat aufschiebende Wirkung", erklärt dazu die Bezirksregierung. "Das bedeutet, dass die Genehmigung nicht vollzogen werden darf. Im Falle der CO-Pipeline heißt das, dass eine Genehmigung zur Errichtung/Bau und zum Betrieb der Leitung vorliegt, die dafür jetzt noch notwendigen Schritte aber nicht umgesetzt werden dürfen, so lange über die Klage nicht entschieden ist."
Warum aber hat die Bezirksregierung nicht die Verhandlung am OVG abwarten können, bevor sie die Fetrigstellung der Rohrleitung genehmigt, fragt Pipeline-Gegner Dieter Donner: "Aber auch diese Masche wird den Protest und unseren Widerstand gegen dieses menschenverachtende Projekt - trotz der coronabedingten Einschränkungen - nicht schwächen, sondern weiter verstärken. Der Kampf um Menschen- und Lebensrechte geht also weiter, auch 13 Jahre nach der Plangenehmigung durch eben diese gleiche Behörde!"
Text/Archivfoto: A.Kaemmerer
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