Bundeshaushalt 2024: Hier soll gespart werden

18.01.2024

Sukzessive Streichung der Agrardiesel-Subvention bleibt – Änderungen auch beim Bürgergeld und bei der Luftverkehrssteuer

Nach der Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der geplanten „Zweckentfremdung“ von 60 Milliarden Euro (ursprünglich vorgesehen für Corona-, dann für Klimaschutz-Maßnahmen) musste die Bundesregierung ihren Haushalt komplett neu kalkulieren.

Dabei war von vorneherein klar: da soll es auch einige massive Kürzungen geben. Zum Beispiel bei Subventionen für die Landwirtschaft, was ja bekanntlich zu heftigen Protesten geführt hat.

Am Donnerstagabend, 18. Januar 2024, hat das Bundeskabinett nun das Paket vorgestellt.

 

Belastungen

Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer werden zum 1. Mai 2024 erhöht.

 

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Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise: Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30% erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert. Es werden also neue Demonstrationen des Deutschen Bauernverbandes zu erwarten sein.

 

Beim Bürgergeld werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.
Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

 

Bereits zum Jahresbeginn ist der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro angestiegen. Benzin und Diesel wurden im Schnitt 4,3 bis 4,8 Cent pro Liter teurer.

Die Preise zum Heizen sind im Schnitt um 0,33 Cent pro Kilowattstunde für Gas und um 4,8 Cent pro Liter für Heizöl angestiegen.

 

Weitere Maßnahmen, „die keiner Gesetzesänderung bedürfen“, will die Bundesregierung direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 einbringen. Welche Maßnahmen das sind, wird in der Mitteilung nicht erklärt.

 

Entlastungen

Seit Jahresanfang gilt die zweite Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes. „Damit steigen die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder noch einmal und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst“, erklärt die Bundesregierung. „So bleibt auch 2024 wieder deutlich mehr Netto vom Brutto.“

 

Bundesrat soll Anfang Februar das Paket verabschieden

Noch ist nichts offiziell beschlossen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags soll Mitte Januar 2024 in einer „Bereinigungssitzung“ über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt würde dann auch die aktuell vorläufige Haushaltsführung enden.

 

Mehr Details zum Bundeshaushalt 2024 gibt es hier

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos/Montage: anzeiger24.de / Brun-O/Pixabay 

 


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