Boostern nach vier Wochen – Ja, Nein, Vielleicht?

Kreisgesundheitsamt vs. Land: Was gilt denn nun?

***Update***

Die Landesregierung hat am Montag einen Erlass für die Kommunen mit Vorgaben für die Auffrischungsimpfungen veröffentlicht. Offenbar war der Test etwas missverständlich formuliert: Viele Medien und auch die Behörden vor Ort meinten nun, das Land NRW empfehle eine Booster-Impfung bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung. Prompt meldeten sich Mediziner und Ärztevertreter zu Wort, auch vom Kreis Mettmann: Eine solch kurze Frist sei "nicht sinnvoll" und eben "nicht zu empfehlen". 

 

Nun, am heutigen Mittwoch, folgte die Klarstellung vom Landesgesundheitsministerium NRW (MAGS). 

 

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In einer Presseerklrung heißt es: "Das MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist. (...) Im Rahmen der kommunalen Impfangebote können sich auch Personen boostern lassen, deren Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt. Davon unberührt bleiben Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation für eine frühere Auffrischungsimpfung, sofern hier ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist."


Die ursprünglich genannten "vier Wochen" seien "keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen", so das MAGS: "Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann."

 

Und weiter: "Aktuell empfiehlt die STIKO regelhaft sechs Monate nach erfolgter SARS-CoV-2-Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 18 Jahren. Verkürzungen dieses Impfabstands sind nach ärztlichem Ermessen möglich und können insbesondere bei immuninsuffizienten Personen angezeigt sein."

Eine Steigerung der Antikörper sei "eine geeignete Maßnahme, um eine schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante zu vermeiden", sagt das Ministerium unter Berufung auf die Europäische Arzneimittelagentur, Impfstoffhersteller, Mediziner sowie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

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***Alte Version***

Dienstagmorgen: Viele Medien verbreiten die Kunde, dass das Land NRW eine Booster-Impfung bereits vier Wochen (nicht Monate) nach der Zweitimofung zulassen werde. Dann erklären Experten, etwa von der Kassenärztlichen Verinigung Nordrhein: Das sei nicht empfehlenswert. Am Mittag bestätigte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst aber die Meldung. Man wolle vor allem für Menschen mit schwachem Immunsystem eine schnelle Auffrischung ermöglichen. Sie sollen beispielsweise bei den kommunalen Impfstationen nicht abgewiesen werden, wo in der Regel geimpfte Menschen frühestens nach dem vierten Monat "gepikst" werden.

Und jetzt...?

 

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Und was sagt der Kreis Mettmann?

Dr. Jürgen Korbmacher, Impfarzt im Impfzentrum des Kreises Mettmann in Erkrath,kann die Entscheidung nicht nachvollziehen: "Ein Boostern für Gesunde nach vier Wochen ist überhaupt nicht sinnvoll und nicht zu empfehlen. Der Erlass weist eigentlich darauf hin, dass der Impfabstand von vier Wochen nur für immunsupprimierte Menschen nötig und sinnvoll ist. Da reden wir zum Beispiel von transplantierten Patienten oder Krebspatienten, die eine Chemotherapie bekommen. Bei Gesunden richten wir uns nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission und impfen in der Regel nach fünf Monaten. Zum Boostern nach vier Wochen können wir aus ärztlicher Sicht im Moment nicht raten."

 

Der Kreis Mettmann zitert außerdem Professor Dr. Jörg Timm, Direktor des Instituts für Virologie an der Uni Düsseldorf: "Bei Menschen, die eigentlich gesund sind, ist es nicht unbedingt ein Vorteil, wenn man die dritte Impfung zu früh nach der Zweitimpfung schon erhält. Ich würde dazu raten, den – etwa vom Impfstoff-Hersteller Biontech – empfohlenen Abstand von mindestens drei Monaten einzuhalten."

 


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Ja, was denn nun?

Was sollen die Impfwilligen nun mit diesem Wirrwarr anfangen?

MInisterpräsident Wüst kündigte einen Erlass an, in dem offene Fragen geklärt werden sollen. Doch was hilft es, wenn der Kreis Mettmann da nicht mitmacht? 

Wer wirklich unsicher ist, sollte sich besser von einem Arzt beraten lassen; auch wenn es derzeit nicht mehr so einfach ist, noch freie Termine zu bekommen...

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: G.Altmann/Pixabay

 


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