Bauplan für Kita und Tennisclub am Salzmannweg: Nächste Entscheidung im Stadtrat

22.04.2026

Viele Bedenken nach Bürgerbeteiligung „abgehandelt“

„Neue Kita-Plätze? Auf jeden Fall – aber doch bitte nicht dort.“ Diese Kritik gab es von Anfang an: Die Stadt Hilden plant am Salzmannweg/Ecke Bruchhauser Weg im Hildener Süden den Bau einer neuen Kindertagesstätte sowie die Erweiterung des Clubgeländes um einen weiteren Tennisplatz und eine Tennishalle. Im Stadtrat am 15. April 2026 wurde der nächste Schritt eingeleitet: Die Anregungen und Bedenken aus der letzten Bürgerbeteiligung im vergangenen Winter wurden von der Verwaltung abgehandelt.

 

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Ergebnis: Zur Flächennutzungsplanänderung seien „keine Anpassungen“ erforderlich gewesen, heißt es in der Abstimmungsvorlage.

Es wurden mehrere Fachgutachten zum Artenschutz, Baugrund und Schallschutz sowie zur Landschaftspflege, Verkehrsuntersuchung, und chemisch-analytischen Untersuchung erstellt, die auf der Verfahrensseite zum Bauleitverfahren abrufbar sind.

 

Beim Bebauungsplan für den Tennisclub dagegen wurden ein paar Änderungen vorgenommen, zum Beispiel:

Die Baugrenze im Bereich der geplanten Tennishalle soll um zwei Meter nach Norden (Richtung Salzmannweg) erweitert werden, um die Standardmaße für Tennisfelder berücksichtigen zu können.

Die Baugrenzen sollen ausschließlich eine Zweckbestimmung für offene, also keine geschlossenen, Tennisfelder erhalten.

Die im Sondergebiet Tennis festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) darf höchstens bis 0,6 überschritten werden.

Ansonsten soll sich am Vorhaben prinzipiell nichts ändern, auch bei den Kita-Plänen nicht.

 

Die Mehrheit des Stadtrates stimmte den Vorgaben der Verwaltung zu. Die FDP-Fraktion sowie Ludger Reffgen und Andreas Benoit von Bürgeraktion/Piraten votierten sowohl gegen die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan. Deren Fraktionsmitglied Ulrich Siedentop stimmte jedoch einzeln jeweils dafür, ebenso wie alle anderen restlichen Ratsmitglieder

 

Naturschützer sorgen sich um Grünflächen, Anwohner um Verkehr

Eine erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gab es im Herbst 2024. Dabei sind bereits diverse Stellungnahmen von Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen eingereicht worden, nachzulesen hier.

Mehrere Bedenken wurden geäußert, zum Beispiel:

  • Die Deutsche Bahn macht auf „entstehende Emissionen“ (Luft- und Körperschall und Erschütterungen) an der Bahnstrecke aufmerksam.
  • Der Geologische Dienst NRW weist auf eine „Erdbebengefährdung“ hin
  • Die Amprion GmbH sieht „Konfliktpotenziale“ wegen der Nähe zu Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen
  • Auch der NABU beklagt die Versiegelung von Freiflächen, die auch für ein Regenüberlaufbecken geplant war
  • Einige Bürgerinnen und Bürger befürchten u.a. eine Zunahme des Verkehrs und der Parkplatznot, den Verlust einer Spielwiese und Grünfläche, die Abholzung von Bäumen, eine Überschwemmung bei Starkregen
  • Der BUND lehnt den B-Plan ab und benennt gravierende Gründe: wegen der hohen Verdichtung auf einer „dringend benötigten Grünfläche“, wegen der Nähe zur Trasse der CO-Pipeline („wo ein Kindergarten in der ‚Todeszone‘ liegen würde“), wegen der „Mangel-Angebotslage“ bei der personellen Besetzung und wegen der „unzureichenden Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Klima-Anpassungsziele“.

 

Die Stadtverwaltung nimmt zu allen Punkten Stellung, insbesondere zu den sensiblen Themen teilt die meisten Bedenken dabei nicht.

 

Einige Beispiele: Zur CO-Pipeline seien „alle rechtlichen und baulich-sicherheitsrelevanten Fragen abschließend entschieden“, heißt es. „Ebenso wurden die Risiken des Betriebs der CO-Pipeline bewertet. Die für den Fall der Betriebsaufnahme durch den Betreiber zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen werden in der gerichtlichen Abwägung aller Belange für ausreichend gehalten. Durch den Betrieb der CO-Pipeline werden keine unmittelbaren Gefahren für die geplante Kindertagesstätte erwartet.“

Laut eines Umweltberichtes „werden durch die geplante Maßnahme keine erheblichen klimatischen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet“, schreibt das Rathaus an anderer Stelle.

Ein Regenüberlaufbecken sei im Plangebiet auch „nicht mehr erforderlich“, da es bereits eins am Oerkhausgraben gibt.

Für die zu versiegelnden Grünflächen seien „Ausgleichsmaßnahmen“ vorgesehen.

 

 Die politische Richtung steht also fest. Die Diskussion wird aber sicherlich weitergehen.

 

Bericht: KA
Fotos: anzeiger24.de

 

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