Bauhof im Wintereinsatz – Was bei Straßenräumung und Tonnenleerung gilt
07.01.2026Prioritätenliste abarbeiten – Bei der Müllabfuhr kann es zu Verzögerungen kommen
Wie immer im Winter: die einen erfreuen sich an der romantisch-weißen Landschaft. Die anderen quälen sich durch den Verkehr, der bei Schnee und Eis beschwerlicher wird. Davon sind auch die Mitarbeiter des Zentralen Bauhofs betroffen. Sie müssen nicht nur für frei geräumte Straßen sorgen, sondern auch weiterhin die Mülltonnen entleeren. Doch beides zugleich stellt den Betrieb vor größere Herausforderungen, teilt die Stadt Hilden jetzt mit: „Aufgrund des erhöhten Personaleinsatzes im Winterdienst kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Abfallentsorgung kommen. Dies betrifft auch die für diese Woche geplante Abholung der Weihnachtsbäume. Es ist möglich, dass in dieser Woche nicht alle Tannenbäume wie geplant abgeholt werden können. Nicht abgeholte Bäume sollen an der Straße liegen bleiben. Die Abholung erfolgt so bald wie möglich, voraussichtlich bis Ende der kommenden Woche.“
Wo wird zuerst und zuletzt geräumt und gestreut?
Ansonsten konzentriert sich der Bauhof auf den Räumungsdienst. Priorität haben dabei die inner- und überörtliche Hauptverkehrsstraßen sowie die Verkehrswege der Hauptbuslinien. Danach erst werden „verkehrswichtige Erschließungs- und Sammelstraßen“ bedient. Erst zum Schluss folgen Wohn- und Anliegerstraßen.
Rund 630 Tonnen Streugut steht für diese Saison dafür bereit. In der Regel wird Feuchtsalz auf den Straßen eingesetzt. Davon wurden bereits rund 150 Tonnen verbraucht. Nachlieferungen werden noch in dieser Woche erwartet.
Unabhängig davon gilt eine Räum- und Streupflicht von Privatleuten auf den Gehwegen vor ihren Häusern. Daran erinnert die Stadt Hilden: „Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Diese Pflicht kann auf Mietparteien oder Dritte übertragen werden.“
Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 1,5 Metern freigehalten und bei Bedarf gestreut werden, etwa mit Sand, Granulat oder Asche.
Salz ist nur bei „extremer Glatteisbildung oder an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Bushaltestellen“ erlaubt.
Alle Informationen rund um den Winterdienst gibt es unter www.hilden.de/winterdienst.
Quelle: Stadt Hilden
Bearb.: KA
Archivfotos: anzeiger24.de
Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/
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