
Aufatmen im Einzelhandel: Viele Geschäfte in Hilden dürfen wieder öffnen
Corona-Virus ist noch nicht gebannt - Abstand halten weiterhin oberstes Gebot
Nach gut einem Monat Stillstand und Durststrecke dürfen viele (Einzel-)Händler in Hilden wieder Hoffnung schöpfen: Ab Montag, 20. April 2020, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern und weitere Verkaufs-Dienstleister (zum Beispiel Möbel- und Autohäuser) wieder ihre Pforten öffnen. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsident(inn)en in der vergangenen Woche verständigt. Die Entscheidung ist Teil eines Maßnahmeplans zur Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen.
Eure Geschäfte freuen sich schon auf Euch.
Allerdings gibt es noch einiges zu beachten:
Im Erlass der Landesregierung NRW ist genau geregelt, welche Betriebe zulässig sind (und welche noch nicht):
- Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten
- Nicht (...) genannte Handelseinrichtungen dürfen betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche (...) 800 qm nicht übersteigt.
- Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien
- Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen
- Reinigungen und Waschsalons
- Kioske und Zeitungsverkaufsstellen
- Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte, Fachmärkte (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften), Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels
- Wochenmärkte
- Einrichtungen des Großhandels.
Die Ladenbetreiber müssen "Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands" treffen. Es darf nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter belegen.
Soweit verstanden?
Friseursalons ab Mai auch geöffnet?
Der Einzelhandel kann vorerst aufatmen. Und auch Friseursalons sehen einen Lichtschimmer am Horizont: Sie sollen ab dem 4. Mai öffnen dürfen - sofern bestimmte Hygieneregeln "für Dienstleistungen nah am Menschen" eingehalten werden. Das will die Landesregierung noch mit den Innungen und Handwerkskammern ausarbeiten. Und vielleicht lassen sich diese Maßnahmen dann auch auf Kosmetikstudios, Massage- und Wellness-Salons anwenden?
Eins ist klar: wenn es so weit ist, dürfte der Andrang groß sein. Daher ist man gut beraten, vielleicht jetzt schon nach einem Termin zu fragen. Wir haben da einige Empfehlungen.
Nach wie vor gilt: Abstand halten, Kontaktverbot und: keine Großveranstaltungen
Es kehrt also wieder etwas Leben ein in die Innenstädte. Doch obacht: Die Ausbreitung des Corona-Virus hat sich verlangsamt, ist aber bei weitem noch nicht aufgehalten. Bundeskanzlerin Merkel spricht von einem "zerbrechlichen Zwischenerfolg" und wir werden weiterhin "mit dem Virus leben müssen". Daher warnt die Bundesregierung eindringllich vor zu viel Übermut.
Trotz der Lockerungen gilt weiterhin in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten darf man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben. Und: regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang Hände waschen!
Die Bundesregierung "empfiehlt eindringlich", einen Mundschutz tragen (was dabei zu beachten ist, verrät die Verbraucherzentrale NRW). Wenn schon husten oder niesen, dann natürlich nur in die Armbeuge.
Ein weiterer Wehrmutstropfen: Bis Ende August dürfen keine Großveranstaltungen stattfinden, also kein Hilden à la Mode, kein Künstlermarkt, kein Büchermarkt, keine Konzerte, kein Theater etc. Was das Stadtmarketing dazu sagt, findet Ihr hier.
Also: Freut Euch auf ein kleines bisschen mehr Freiheit. Aber übertreibt es nicht. Bitte lasst keine Rudel zu. Wenn die Stadt voll ist, macht sie bitte nicht noch voller.
Wenn Ihr das alles beherzigt, werden sicherlich in nächster Zeit weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen werden können.