Ansammlungen auf dem alten Markt: Stadt greift durch

Beschwerden über Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen

Pressemitteilung der Stadt Hilden vom 18. April 2021:

 

Das warme Wetter lockte auch in den letzten Tagen wieder viele Hildenerinnen und Hildener nach draußen. Darunter sind natürlich auch einige, die die Sonnenstrahlen bei einem Getränk genießen und die Gastronomen unterstützen möchten.
 
„Natürlich habe ich Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger, die einfach nur mal raus und das Lieblingslokal dabei unterstützen wollen. Daher richte ich den Appell an alle, die das Angebot auf dem Alten Markt nutzen, sich an die Abstandsregeln und Maskenpflicht zu halten und sich nach dem Kauf von der Verkaufsstelle zu entfernen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Michael Siebert. „To go“ im Sinne der Corona-Schutzverordnung bedeutet eben nicht, sich in der Nähe der Verkaufsstelle mit Freunden und Bekannten zu treffen und sich dadurch länger auf dem Alten Markt aufzuhalten.
 
Es kam allerdings in den letzten Wochen mehrfach zu Beschwerden, dass sich insbesondere auf dem Alten Markt nicht alle an die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen halten. Einmal zur Erinnerung:
- Lebensmittel- und Getränkeverzehr ab 50m Entfernung zum Lokal
- In der Fußgängerzone herrscht Maskenpflicht
- Treffen nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand zuzüglich einer Person aus einem anderen Haushalt (Personen bis einschl. 14 Jahre sind ausgenommen)
  

pennymarkt56uumrTa1l6AU

 

Im Kreis Mettmann gibt es steigende Infektionszahlen, sowie ein diffuses Ansteckungsgeschehen, weshalb mit Nachdruck auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen hingewiesen wird. Der Kreis Mettmann hat dafür auch seine lockernde Allgemeinverfügung zum 19. April zurückgezogen.

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Da wiederholt die Corona-Schutzverordnung auf dem Alten Markt missachtet wurde, hat der Kommunale Ordnungsdienst nun den Gastronomen bis einschließlich zum 2. Mai den Außerhausverkauf alkoholhaltiger Getränke untersagt. „Diese Maßnahme galt natürlich nur als letztes Mittel, da die Gastwirte die Leidtragenden sind“, bedauert Michael Siebert. „Durch die wiederkehrenden Verstöße sowohl der Kundinnen und Kunden, als auch der Gastronomen, musste diese Entscheidung getroffen werden, damit weitere Infektionsketten zumindest in diesem Bereich minimiert werden.“

 

 Archvfoto: anzeíger24.de


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.