Alter Markt: Konsequenteres Vorgehen gegen verbotene Taubenfütterung

12.10.2026

Bürgeraktion | Piraten berichten von Beschwerden – Stadt reagiert

Tauben füttern auf öffentlichen Plätzen ist verboten, und das aus gutem Grunde. Dennoch halten sich manche Menschen in Hilden nicht an diese Regel, zum Beispiel am Alten Markt, berichtet Andreas Benoit (kl. Portraitfoto oben), stellvertretender Vorsitzender der Ratsfraktion Bürgeraktion | Piraten und beruft sich auf Aussagen einiger Wirte: „Damit werden Tauben zusätzlich angelockt, was zu vermehrten Belästigungen und hygienischen Problemen im Bereich der Außengastronomie führt. Darunter leidet die Attraktivität des Standorts.“

Der Ratsherr bittet daher die Stadtverwaltung, geeignete Gegenmaßnahmen zu prüfen, zum Beispiel: Hinweisschilder auf das bestehende Fütterungsverbot, Installation von Raubvogelattrappen oder eine „intensivere Betreuung des Platzes durch den Ordnungsdienst, um das Fütterungsverbot durchzusetzen“.

 

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Rathaus: Einsätze verstärken, mehr informieren, keine Vergrämung von Tieren

Die Stadt Hilden verweist in ihrer Antwort auf die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Laut § 5 Abs. 4 ist das Füttern wildlebender Tiere, insbesondere von Tauben, untersagt.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. „Damit besteht bereits heute eine ausreichende rechtliche Grundlage, um gegen das Füttern von Tauben auf dem Alten Markt vorzugehen“, heißt es weiter.

 

Kritiker würden jetzt monieren, dass der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) so selten vor Ort sei. Dem entgegnet das Rathaus: „Der KOD wird die Situation am Alten Markt im Rahmen seiner Einsatzplanung verstärkt in den Blick nehmen. Dabei sollen insbesondere solche Zeiten berücksichtigt werden, in denen erfahrungsgemäß mit einer erhöhten Aufenthaltsdauer der Tauben und entsprechenden Fütterungen zu rechnen ist. Personen, die beim Füttern wildlebender Tiere angetroffen werden, sollen zunächst auf das bestehende Verbot hingewiesen werden. Bei festgestellten Verstößen kann das vorgesehene Verwarngeld erhoben werden.“

 

Diese Kombination aus Information und konsequentem Vollzug habe „eine größere Wirkung“ als eine „rein technische Vergrämung der Tiere“. Raubvogelattrappen seien daher nicht geplant: „Eine solche Maßnahme setzt nicht an der wesentlichen Ursache (Fütterung) der Problematik – der vorhandenen Nahrungsquelle – an.“

Ergänzende, gut sichtbare Information über das bestehende Fütterungsverbot hält die Verwaltung aber für sinnvoll und wolle nun für den Alten Markt „prüfen, ob bzw. wo geeignete Standorte für eine zurückhaltende und zugleich gut wahrnehmbare Beschilderung sein könnten“.

 

Bericht: KA
Archivfotos: anzeiger24.de / Portraitfoto: Bürgeraktion | Piraten Hilden

 

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