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Kommunalwahl Südkreis Mettmann 2025

Kommunalwahl Südkreis Mettmann 2025

Über uns: Kommunalwahl Südkreis Mettmann 2025

Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim – Das sollten Wähler wissen

Am 14. September findet die Kommunalwahl 2025 in NRW statt

Dann können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bestimmen, wer ihr Bürgermeister wird und welche Parteien und Wählergemeinschaft mit welcher Stärke um Stadtrat und im Kreistag vertreten sind.

Die Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim ist daher eine gute Gelegenheit, auf die politische Mitbestimmung Einfluss zu nehmen. Denn Politik fängt vor Ort an.

 

Wer wird bei der Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim gewählt?

  • Bürgermeister
  • Der Rat der Stadt
  • Der / die Landrat/rätin
  • Der Kreistag
  • Integrationsrat

Kommunalwahl in Hilden kurz erklärt

Jeder Wähler erhält insgesamt 4 Wahlzettel. Er hat pro Wahlzettel jeweils 1 Stimme. Damit kann sich der Wähler für einen Bürgermeister, für einen Landrat, für eine Partei des Rates der Stadt und für eine Partei des Kreistages entscheiden.

 

Kommunalwahl kurz erklärt: So wird der/ die neue Bürgermeister/ in gewählt

Bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wählen alle stimmberechtigten Bürger in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim ihr neues Stadtoberhaupt = Bürgermeister/Bürgermeisterin und die zukünftigen Mitglieder des Stadtrates = Vertretung der Stadt Hilden.

Die Wahl des Bürgermeisters ist einfach. Denn das Stadtoberhaupt wird direkt gewählt (und nicht etwa später vom Stadtrat). Einfach den Wunschkandidaten ankreuzen:

Neuer Bürgermeister wird, wer über 50 % der Stimmen erhält

 

Schafft am 14. September 2025 kein Kandidat den direkten Wahlsieg, findet zwei Wochen nach der ersten Wahl eine Stichwahl unter den Beiden statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen hatten. Hier wird es dann mit Sicherheit einen Gewinner geben.

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So wird der neue Stadtrat gewählt

Die Mitglieder der Stadträre in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim werden wie folgt gewählt. Man gibt einem/r Kandidaten/in seine Stimme. Mit dieser Stimmabgabe gibt man gleichzeitig seine Stimme auch derjenigen Partei, der der/die Kandidat/in angehört. Wählt man also in Hilden Kandidat X von der Partei Y, wählt man auch gleichzeitig Y.

Diese Wahl hat nun folgende Konsequenzen. Der/ die Kandidat/in mit den meisten Stimmen seines/ihres Wahlbezirks, eine absolute Mehrheit ist also nicht erforderlich, ist damit als neues Mitglied des Rates gewählt.  

 

Die restlichen Vertreter ergeben sich aus den Ergebnissen, die die jeweilige Partei insgesamt in der Stadt erzielt hat. Wer also als Partei viele Stimmen einsammelt, erhält von den noch verbliebenen Mandaten viele Sitze und wer nur wenige Stimmen hat, erhält sogar womöglich keinen Sitz. Das ist in etwa so ähnlich wie die Mandatsverteilung mittels der Zweitstimme bei einer Bundestagswahl.

Wer demzufolge auf dem grünen Stimmzettel sein Kreuz macht, muss sich dafür entscheiden, welche Priorität er setzen möchte. Möchte er den/ die Kandidaten/in und dessen/ deren Partei, ist die Wahl einfach. Ansonsten muss der/ die Wähler/in abwägen, was für ihn wichtiger ist: der/ die Kandidat/ in oder eine der Parteien.


Beispiel: jemand kennt keinen der Kandidaten, ist aber der z.B. Meinung, dass die Bürgeraktion gute Ziele erfolgt, wird sein Kreuz bei der „BA“ machen.

  

Kommunalwahl 2025: Das Wahlamt 

Am 14. September können Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben, die die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, 16 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz mindestens 16 Tage vor der Wahl in Hilden gemeldet haben. 

 

Die Wahlämter der Städte Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim sind bereits geöffnet, beispielsweise für Briefwahlen

 

Infos zú

Wahlamt in Hilden

Wahlamt in Haan

Wahlamt in Langenfeld

Wahlamt in Monheim

 

Nach der Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim – Was tun die Gewählten?

Die Stimmen sind abgegeben und ausgezählt, die Plätze der einzelnen Fraktionen im Rat und Kreistag sind aufgrund der Stimmenanzahl verteilt, der (neue?) Bürgermeister ist gewählt.
Die politische Arbeit kann nun beginnen.

 

Doch wer bestimmt eigentlich was?

Wichtig zu wissen: Der Bürgermeister hat keine alleinige Entscheidungsgewalt über politische Beschlüsse. Die landläufige Meinung "Der Bürgermeister soll doch mal ... machen" spiegelt nicht ganz die wirklichkeitsnahe Umsetzung wider.  

Er ist vornehmlich Chef der Stadtverwaltung. Das ist eine hohe Arbeitgeber-Verantwortung, aber eben keine „Machtposition“ für politische Entscheidungen. Er/sie ist dafür zuständig, dass die Verwaltung "funktioniert".

Und es gibt einen Personalrat, der die Interessen der städtischen Mitarbeiter(innen) vertritt und bei Personalentscheidungen ein gewichtiges Wort mitzureden hat.

 

Denn die Stadtverwaltung muss sich an den Beschlüssen des Stadtrates orientieren. Das gilt auch für den Bürgermeister. Er hat lediglich ein Stimmrecht im Stadtrat – wie alle anderen Ratsmitglieder auch.

Natürlich muss sich ein Bürgermeister nicht auf das bloße „Verwalten“ beschränken. Politische Visionen und Ideen sind nicht verboten – er/sie muss dann halt eine Mehrheit im Stadtrat dafür finden. Wäre ein Bürgermeister in der komfortablen Lage, der Partei X anzugehören, die eine absolute Mehrheit hat, könnte er/sie theoretisch „durchregieren“. 

Außerdem ist der Bürgermeister Repräsentat der Stadt, sozusagen das "Aushängeschild".
Er kann auch als Schnittstelle zwischen Interessengruppen fungieren, moderieren oder vermitteln. Und er/sie sollte immer ein offenes Ohr für die Bürger(innen), Vereine, Wirtschaft, Verbände etc. haben und die Anliegen in die politischen Gremien überführen.

 

Wie entstehen Entscheidungen und wer entscheidet dann wirklich?

Die Stadtverwaltung kann lediglich Vorschläge erarbeiten, welche Maßnahmen in welchen Fällen notwendig sind, ob Steuern oder Gebühren erhöht werden sollten oder ob bei freiwilligen Zuschüssen Leistungskürzungen empfohlen werden.
Sie gibt auch eine Stellungnahme zu Anträgen von den einzelnen Fraktionen ab.

 

Die Politiker können den Vorlagen folgen – oder eben nicht. Sie haben das letzte Wort. Wird ein Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, muss der Bürgermeister mit seinen Fachleuten im Rathaus einen neuen erarbeiten.

Der Stadtrat kann der Verwaltung auch „auf die Finger klopfen“, etwa wenn der Winterdienst suboptimal gelaufen ist oder es Beschwerden über die Arbeit in den Ämtern gibt.

 

Der Stadtrat, also die gewählten Mandatsträger der Fraktionen/Parteien/Wählergemeinschaften, trifft die politischen Entscheidungen, beispielsweise für

  • Verordnungen (keine „Gesetze“, daher spricht man in diesem Fall auch nicht von „Legislaturperiode“, sondern „Ratsperiode“), etwa über „Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen“, verkaufsoffene Sonntage oder für Werbeanlagen im Stadtgebiet.
  • Verkehrspolitik, z.B.: Parkverbotszonen, Tempolimits oder Radfahrstreifen auf den städtischen Straßen
  • Gebühren für städtische Leistungen, etwa Müllabfuhr, Stadtbücherei oder Kita
  • Grundsteuern oder Gewerbesteuern
  • Kulturetat für Ausstellungen, Theater oder Konzerte
  • Zuschüsse für Vereine oder soziale Organisationen
  • Bauprojekte
  • Personalbesetzung in der Stadtverwaltung, etwa für Amtsleiter oder Dezernenten

In der Regel aber müssen sich die Mehrheiten bei jeder Entscheidung zusammen finden.

 

Es ist auf jeden Fall wichtig, sich an der Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim zu beteiligen und seine Stimme abzugeben

 

Also: Der Termin zur Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am 14. September ist notiert!

Die Entscheidung liegt jetzt bei Euch!

Kommunalwahl 2025 in Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim
– jede Stimme zählt.