Apotheken-Reform: Heilung oder bittere Pille?

18.12.2025

Regierung lobt Gesetzentwurf, Apothekerverband kündigt Widerstand an

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es nach Darstellung der Bundesregierung, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern – insbesondere angesichts wachsender Probleme vieler Apotheken, vor allem im ländlichen Raum.

 

Bundesregierung: "Apotheken stärken, Versorgung sichern"

Nach Angaben der Bundesregierung stehen inhabergeführte Apotheken zunehmend unter Druck. Fachkräftemangel, Strukturwandel im Gesundheitswesen und eine seit Jahren angespannte wirtschaftliche Lage gefährdeten vor allem kleinere Betriebe außerhalb der Ballungsräume. Der Gesetzentwurf soll deshalb bessere wirtschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz zu erhalten.

 

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Kernpunkte der Reform sind ein Bürokratieabbau, mehr Flexibilität beim Einsatz von Fachpersonal sowie eine Erweiterung der Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern. Künftig sollen Apotheken unter anderem mehr Abgaberechte bei der Anschlussversorgung chronisch Kranker erhalten. Zudem ist vorgesehen, dass Apotheken verstärkt Impfungen durchführen und zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können, etwa labordiagnostische Tests oder Präventionsleistungen.

 

Aus Sicht der SPD ist die Reform ein wichtiger Schritt, um Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen im Gesundheitssystem zu stärken. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt betont, Apotheken seien für viele Menschen der erste Kontaktpunkt im Gesundheitswesen – insbesondere auf dem Land. Durch erweiterte Aufgaben und bessere Vernetzung solle die Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verbessert werden. Auch SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis verweist darauf, dass Apotheken in Pandemie und Lieferkrisen ihre systemrelevante Rolle unter Beweis gestellt hätten. Die Reform solle diesen Einsatz anerkennen und die Voraussetzungen für eine moderne, stabile Arzneimittelversorgung schaffen.

 

ABDA: "Reform verfehlt ihr Ziel und gefährdet Versorgung"

Das bewertet die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) allerdings ganz anders. Nach Auffassung der Standesvertretung wird die Reform die wirtschaftliche Notlage vieler Apotheken nicht lindern, sondern die Arzneimittelversorgung sogar gefährden. Zentrale Kritik richtet sich gegen die aus Sicht der ABDA fehlende finanzielle Stärkung der Betriebe.

 

So werde im Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung des Apothekenhonorars von 8,35 auf 9,50 Euro vollständig ausgeklammert. Diese Anpassung sei jedoch dringend notwendig, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern. ABDA-Präsident Thomas Preis verweist darauf, dass seit 2013 bereits rund 20 Prozent aller Apotheken in Deutschland schließen mussten – eine Entwicklung, die Wege für Patientinnen und Patienten verlängere und die Versorgung ausdünne.

 

Zudem lehnt die ABDA geplante strukturelle Änderungen ab, wonach die Leitung einer Apotheke zeitweise ohne die persönliche Anwesenheit von Apothekerinnen oder Apothekern möglich sein soll. Preis warnt, dass viele Leistungen ohne approbierte Fachkräfte nicht erbracht werden könnten und sieht darin einen Angriff auf die Grundpfeiler des bewährten Apothekensystems.

 

Zugleich erkennt die ABDA an, dass die Bundesregierung Apotheken stärker in die Primärversorgung einbinden will – etwa durch Impfungen, Präventionsangebote und Früherkennungstests. Doch auch hier gelte: Zusätzliche Aufgaben könnten nur von wirtschaftlich gesunden Betrieben übernommen werden. Die Apothekerschaft kündigt daher an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gegenüber Bundestag und Bundesrat auf Nachbesserungen zu drängen. Ziel sei es, aus der geplanten Apothekenreform ein tatsächliches Apothekenstärkungsgesetz zu machen.

 

Quelle: Bundesregierung / ABDA

Foto: Michal Jarmoluk/Pixabay

 

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