Reform bei Krankschreibung: Sinnvolle Maßnahme gegen Krankfeiern oder noch mehr Überlastung für Praxen?

03.07.2026

Vorschläge zur Verschärfung: Arbeitgeber stimmen zu, Hausärzte schlagen Alarm, Gewerkschaft beklagt „Misstrauen“

Nach monatelangen öffentlichen Auseinandersetzungen und Zerwürfnissen hat sich die schwarz-rote Bundesregierung in den vergangenen Tagen einige Male zusammengerissen und sich relativ einmütig auf Weichenstellungen für weitgehende Reformen geeinigt. Zunächst bei der Umkrempelung des Rentensystems, und nun bei Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und einer umfassenden Steuerreform.


Für besonders heftige Reaktionen sorgt nun allerdings ein vergleichsweise kleiner Teil des Pakets: eine Neuregelung der Krankschreibung. Während Wirtschaftsvertreter die Verschärfungen ausdrücklich begrüßen, warnen Hausärzte vor einer Überlastung der Praxen. Auch die Gewerkschaft ver.di spricht von einer Misstrauenskultur gegenüber Beschäftigten.

 

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Was ist geplant?

In dem am 2. Juli vorgestellten Positionspapier heißt es wörtlich:
„Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine ‚Termingarantie Fachärzte‘ ein.“

Bislang ist die Ausstellung eines Attests („gelber Schein“) grundsätzlich erst ab dem vierten Krankheitstag vorgeschrieben, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt.

Heißt das nun, dass Erkrankte am ersten Tag unverzüglich einen Arzt aufsuchen sollen? Nicht unbedingt: Im ZDF-Talk von Maybritt Illner am 2. Juli stellte Bundeskanzler Merz klar: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.“ Diese könne auch rückwirkend ausgestellt werden. 

Jetzt bleibt erst einmal abzuwarten, was am Ende tatsächlich im Gesetz stehen wird.

 

Wie auch immer: Der Vorschlag knüpft an Äußerungen des Bundeskanzlers an, der den Krankenstand in Deutschland bereits vor Monaten öffentlich beklagt hatte. Bei einer Wahlkampfveranstaltung im Januar 2026 in Bad Rappenau sagte der CDU-Politiker: „Im Schnitt kommen die Beschäftigten in Deutschland auf 14,5 Krankentage. Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?

Die Aussagen hatten damals eine Debatte ausgelöst. Kritiker warfen Merz vor, den Eindruck zu erwecken, Beschäftigte würden ihre Krankschreibungen missbräuchlich nutzen oder gar „krankfeiern“.

 

Arbeitgeber begrüßen die Pläne

Unterstützung erhält die Bundesregierung vom Arbeitgeberverband. Präsident Dr. Rainer Dulger erklärte: „[Damit] reagiert die Koalition zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand.“

Aus Sicht der Arbeitgeber sind die Maßnahmen ein notwendiger Beitrag, um Fehlzeiten zu reduzieren und Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken.

 

Hausärzte befürchten überflutete Praxen: „Absolute Katastrophe und bürokratischer Super-GAU“

Das sieht der Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes allerdings ganz anders. Dessen Bundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier erklären:

„Diese Beschlüsse sind eine absolute Katastrophe. Ohne jegliche Evidenz nimmt die Koalition die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf. Die Bürokratiewelle, die auf die hausärztliche Versorgung zurollt, wird kaum zu bewältigen sein! Dass dadurch Krankheitstage reduziert werden, ist eine Illusion.“

 

Vor allem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung stößt auf heftigen Widerstand. Markus Blumenthal-Beier verweist auf Studien und Daten der Krankenkassen:
Zig Statistiken und Untersuchungen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat. Auch die OECD hat das bestätigt. Grund für die steigenden Zahlen ist die elektronische Erfassung der Krankschreibung seit 2022 – es ist also ein statistischer Effekt und hat definitiv nichts mit zu laxen Regelungen zu tun! Mit dieser Maßnahme macht die Regierung einer der ganz wenigen sinnvollen Entbürokratisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen mit einem Schlag den Garaus. Unsere Praxen würden in Folge überflutet mit Patientinnen und Patienten, die keine Versorgung vor Ort benötigen und die besser im Bett aufgehoben wären. Während sich also die Infektfälle, die nur ein, zwei Tage im Bett gebraucht hätten, in unseren Wartezimmern stapeln, werden die dringlichen Fälle warten müssen, weil wir nicht hinterherkommen! Diese Regelung ist der bürokratische Super-GAU für die Hausarztpraxen.“

 

Auch den Vorwurf einer „unrichtigen“ Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weisen die Ärztevertreter entschieden zurück: „„Dass es bei diesen Regelungen weniger um wirkliche Verbesserungen, sondern vor allem um ein ausgeprägtes Kontrollbedürfnis geht, unterstreicht auch die Regelung, laut der auf eine ,unrichtige‘ Ausstellung einer Krankschreibung härtere Strafen folgen sollen. Damit wird unseren Praxen unterstellt, unsere Patientinnen und Patienten leichtfertig und ohne jegliche medizinische Begründung krankzuschreiben! Wir lassen unsere Praxen nicht zum Sündenbock einer vollkommen faktenfreien Misstrauenskultur machen.“

 

ver.di kritisiert „Misstrauenskultur“

Dem stimmt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu. Der Bundesvorsitzende Frank Werneke erklärte: „Wenn sich Beschäftigte künftig vom ersten Tag an beispielsweise mit einem grippalen Infekt zum Arzt schleppen sollen, ist das Ausdruck einer grundsätzlichen Misstrauenskultur. Um das klarzustellen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Drückeberger, auch wenn Arbeitgeber und Teile der Regierung dies unterstellen.“

 

Die Diskussion ist nun entfacht. Entschieden ist aber noch nichts. Bundestag und Bundesrat müssen über das Komplettpaket noch verhandeln und abstimmen.

 

Bericht: KA

Foto: erwinbosman/Pixabay

 

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