Steuerreform: Das soll sich ändern

02.07.2026

Koalitionsausschuss einigt sich auf einen Fahrplan: Wer soll mehr zahlen, wer entlastet werden?

Wie schon bei der Präsentation der Vorschläge zur Rentenreform herrschte eine außergewöhnliche Einmütigkeit innerhalb der schwarz-roten Bundesregierungs-Koalition, als die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am Donnerstagmorgen, 2. Juli 2026, verkündet wurden.

Nichts weniger als eine Neuordnung der Einkommensteuer haben CDU und SPD beschlossen – und das offenbar ohne Knatsch und Zank. Es scheint so, als hätten sich die Partner endlich zusammengerauft, um der Bevölkerung doch noch Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können. Und da musste wohl das ein oder andere Mitglied auch schonmal über seinen Schatten springen.

Was also soll sich ändern?

 

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Die Koalition plant zum 1. Januar 2027 eine umfassende Entlastung für kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern mit einem Volumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich.

Vorgesehen sind:

  • Anhebung des Grundfreibetrags
  • Anhebung des Kinderfreibetrags
  • Erhöhung des Kindergeldes
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
  • Abflachung der zweiten Progressionszone ("Mittelstandsbauch")
  • Verschiebung des Spitzensteuersatzes auf höhere Einkommen
  • Nach Angaben der Koalition soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden.
  • Zur Gegenfinanzierung sind mehrere Maßnahmen vorgesehen:
  • Anhebung der "Reichensteuer":
  • 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
  • 47 Prozent ab 280.000 Euro
  • Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent
  • Absenkung der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen: maximaler Steuerbonus sinkt von 1.200 auf 900 Euro jährlich
  • Zusätzlich sollen 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro Gewinn der KfW an den Bund abgeführt werden.

 

Das waren aber nicht die einzigen Beschlüsse.

 

Weitere geplante Maßnahmen:

Arbeitsmarkt

  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil halten
  • Höhere steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Sachgrundlose Befristungen bis 48 Monate (befristet bis Ende 2030)
  • Abfindungsregelung für Hochverdiener
  • Steuerliche Begünstigung von Abfindungen bei schnellem Jobwechsel
  • Ausbau von Weiterbildung und Job-zu-Job-Vermittlung
  • Programm "Zweite Chance" gegen fehlende Schul- und Berufsabschlüsse
  • Umsetzung weiterer Sozialstaatsreformen zur Verbesserung von Arbeitsanreizen
  • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend
  • "Termingarantie" für Facharzttermine
  • Gesetzliche Infarktvorsorge

 

„Wachstum und Gerechtigkeit“

  • Förderung von Zukunftstechnologien (u. a. KI, Halbleiter, Batterien, Automobil, Chemie, Pharma)
  • Modellregionen und vereinfachte Zulassung für autonomes Fahren
  • Kommunen sollen stärker von Rechenzentren profitieren
  • Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch
  • Reform des Datenschutzrechts und weniger Bürokratie bei der DSGVO
  • Ausbau des Deutschlandfonds für strategische Investitionen
  • Beschleunigung des Stromnetz- und Smart-Meter-Ausbaus
  • Neue Außenwirtschaftsstrategie und stärkerer Handelsschutz
  • Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbaren Wohnraum
  • Erleichterungen für Wohnungsbaufinanzierung
  • Branchendialoge für Automobil-, Chemie-, Stahl- und Maschinenbau
  • Mehr Spielräume für Tarifparteien
  • Erleichterte Einführung von KI in Unternehmen
  • Schließung von Mitbestimmungslücken bei europäischen Gesellschaften
  • Verpflichtender Datenaustausch der Jobcenter
  • Begrenzung der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen jährlich
  • Längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken

 

Bürokratierückbau

  • Berichtsentlastungsgesetz und Abbau von Berichtspflichten
  • Ziel: Abschaffung von mindestens einem Viertel der Dokumentationspflichten
  • Wegfall weiterer betrieblicher Beauftragter
  • Genehmigungsfiktion als Regelfall im Verwaltungsrecht
  • Digitale, vorausgefüllte Steuererklärung
  • Schnellere Vergabe von Steuernummern
  • Steuervereinfachungsgesetz angekündigt
  • 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie mit engerem Anwendungsbereich
  • Risikobasierte staatliche Kontrollen statt flächendeckender Prüfungen
  • Acht Prozent Personalabbau in der Bundesverwaltung durch Digitalisierung
  • Reform des Informationsfreiheitsgesetzes
  • Weniger Genehmigungspflichten für überwachungsbedürftige Anlagen
  • Vereinfachung der Prüfpflichten elektrischer Anlagen
  • Verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden
  • Abschaffung der Schriftform bei Befristungen ab 2027

Das komplette Maßnahmenpaket kann hier eingesehen werden.

Natürlich ließen die Reaktionen nicht lange auf sich warten.

Hier ein paar Beispiele:

 

Bund der Steuerzahler: „Vor allem große Konzerne profitieren“

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hat die von der Regierungskoalition angekündigte Steuerreform kritisiert. „Das als Reform zu bezeichnen, finde ich etwas tollkühn", so Holznagel im TV-Sender phoenix. Man habe derzeit noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, um die von der Regierung vorgestellten Entlastungsrechnungen nachzuvollziehen. Der Bund der Steuerzahler kritisierte außerdem, dass von Steuererleichterungen vor allem große Konzerne profitierten, auf kleine Betriebe aber Mehrbelastungen zukämen. „Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Wirtschaftsstandortes ist. Und ich frage mich, wie das die Regierung auch erklären möchte."

 

SoVD vermisst „Soziale Sicherheit“

Der SoVD kritisiert das Reformpaket deutlich als unausgewogen und sozial unausreichend. Zwar erkenne man einzelne positive Elemente an – etwa Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, Impulse beim Wohnungsbau und Investitionen in Zukunftsbranchen. Insgesamt sei das Programm jedoch stärker auf Unternehmen als auf soziale Sicherheit ausgerichtet. Insbesondere fehle eine stärkere Belastung hoher Einkommen und großer Vermögen, wodurch eine gerechtere Finanzierung des Sozialstaats verpasst werde.
Scharf abgelehnt werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie die Ausweitung sachgrundloser Befristungen sowie die Verschärfung bei Krankschreibungen. Diese würden Beschäftigte zusätzlich verunsichern und medizinische Strukturen belasten. Positiv hervorgehoben wird lediglich der stärkere staatliche Fokus auf den Wohnungsbau, wobei es aus Sicht des SoVD auf dauerhaft bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum ankomme.

 

Industriegewerkschaft: Teilweise richtungsweisend

Die IGBCE bewertet das Reformpaket insgesamt als teilweise richtungsweisend, insbesondere weil zentrale Forderungen der Gewerkschaft bei steuerlichen Entlastungen und Industriepolitik aufgegriffen wurden. Positiv hervorgehoben werden die geplanten steuerlichen Entlastungen für die arbeitende Mitte, insbesondere bei der Einkommensteuer sowie die Ausweitung steuerfreier und beitragsfreier Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese Maßnahmen würden nach Ansicht der Gewerkschaft insbesondere Beschäftigten in tarifgebundenen Industrien zugutekommen.

Ebenfalls begrüßt wird die stärkere industriepolitische Ausrichtung, etwa durch die Förderung von Zukunftsbranchen wie Chemie, Pharma und Halbleiter sowie den geplanten Deutschlandfonds zur Stärkung von Investitionen. Auch der angekündigte Dialog mit Tarifparteien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird positiv eingeordnet. Kritisch sieht die IGBCE jedoch die Ausweitung sachgrundloser Befristungen auf bis zu 48 Monate, die aus ihrer Sicht Beschäftigte verunsichert, sowie die strengeren Regelungen bei Krankschreibungen, die als Ausdruck von Misstrauen gegenüber Arbeitnehmern gewertet werden. Zudem wird das Fehlen einer klaren Rentenreform und von Regelungen zum vorzeitigen Renteneinstieg als problematisch bezeichnet.

 

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen: „Richtiger Schritt, aber richtige Entlastung fehlt“

Der BGA bewertet das Reformpaket überwiegend positiv als wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau, Digitalisierung und wirtschaftliche Modernisierung. Besonders gelobt werden Maßnahmen zur Entlastung von Verwaltung, der Abbau von Berichtspflichten sowie die Digitalisierungsagenda und der Ausbau der Infrastruktur. Auch arbeitsmarktpolitische Änderungen wie strengere Regeln bei Krankschreibungen und Befristungen werden als Signal an Arbeitgeber begrüßt.

Kritisch sieht der Verband jedoch die aus seiner Sicht unzureichenden steuerlichen Entlastungen für mittelständische Unternehmen sowie die weiterhin steigenden Sozialabgaben. Zudem wird die geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt, da der Wohnungsbau nach Ansicht des BGA stärker durch private Investitionen und weniger Regulierung vorangebracht werden solle. Auch handelspolitische Schutzinstrumente werden mit Skepsis betrachtet, da sie aus Sicht des Verbands neue Barrieren schaffen könnten.

 

Quelle: Bundesregierung
bearb: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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