Haushalt 2022: Sondersitzung des Rates

Kreis hatte Anzeigenverfahren moniert

Die Stadt Monheim am Rhein muss den Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 aufheben und neu beschließen. Hierzu hat die Gänselieselstadt eine Sondersitzung des Rates am Montag, 21. März, einberaumt.

 

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Kreis Mettmann hatte Bedenken geäußert

Hintergrund: Der Kreis Mettman hatte im laufenden Anzeigenverfahren zum Haushalt 2022 Bedenken angemeldet. Davor hatte der Rat der Stadt Monheim am Rhein in seiner Sitzung am 12. Januar die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Einwendungen eines Monheimer Bürgers erneut beschlossen. Das neue Anzeigeverfahren beim Landrat des Kreises Mettmann als untere staatliche Verwaltungsbehörde war insofern eingeleitet worden.

 

Weitere Einwendungen: Landrat verlängerte Frist

Der Landrat verlängerte die gesetzliche Anzeigefrist von einem Monat unter Hinweis auf weitere dort eingegangene Einwendungen. Es zeichnet sich nun nach verschiedenen weiteren Gesprächen mit der Kreisverwaltung zur Ausräumung der dort entstandenen Bedenken ab, dass der vom Rat beschlossene Haushalt in der jetzigen Form die Zustimmung der Kommunalaufsicht nicht finden wird. Grund hierfür ist die dort vertretene Rechtsansicht, wonach alle in der Haushaltssatzung veranschlagten Kreditermächtigungen in voller Höhe zur Finanzierung allein bislang noch nicht zahlungswirksam abgewickelter Investitionsvorhaben zu dienen haben und nicht im Wege einer rückwirkenden Betrachtung konkret und aktuell in den vergangenen Jahren eingesetzte liquide Mittel ersetzen dürfen. Des hatte die Stadt Monheim aber nach eingehender Prüfung und Bewertung der Sach- und Rechtslage im vergangenen Herbst angenommen und somit auch dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt hat.

 

 

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Betroffen: Kredite in Höhe von 80 Millionen Euro

Betroffen sind Kreditermächtigungen in einer Gesamthöhe von rund 80 Millionen Euro für bereits in den Vorjahren veranschlagte Bauvorhaben, darunter etwa die neue Feuer- und Rettungswache. Aus Sicht der Stadt Monheim bietet das laufende Verfahren keine Gelegenheit, eine abschließende und verbindliche Rechtsmeinung im hiesigen Sinne zu der zuvor geschilderten Thematik zu erwirken. „Im Interesse einer baldigen regulären Haushaltsführung besteht realistisch betrachtet nunmehr allein die Möglichkeit ein neues Haushaltsverfahren für das laufende Jahr durchzuführen und damit die aufgezeigten, im Kern formalen Bedenken zu beseitigen“, heißt es in der entpsrechenden Sitzungsvorlage. Die mit dieser Vorlage empfohlene Aufhebung des alten Ratsbeschlusses sei dafür Voraussetzung.

 Text: Marjana Kriznik

Foto: Pixabay/Marjana Kriznik