Weihnachtsmarkt-Betreiber atmen auf: GEMA senkt Musikgebühren

23.09.2025

Einigung macht X-Mas-Songs wieder bezahlbar – so bleibt die Adventsstimmung erhalten

Allzu lange ist sie nicht mehr hin, die Adventszeit – und die ersten kühleren Tage machen bereits Lust auf Glühwein, gebrannte Mandeln und festliche Lichter. Und die dazu passenden X-Mas-Songs. Doch für die Betreiberinnen und Betreiber von Weihnachtsmärkten war die Vorfreude in den vergangenen Jahren eher getrübt. Grund waren die steigenden Gebühren der GEMA für Weihnachtsmusik im Hintergrund, die für manche Stände und Märkte zur wahren Belastung wurden. Es drohten wahrlich "stille" Nächte. Nun aber zeichnet sich doch eine Entlastung ab: Ab der Saison 2025 sinken die Kosten deutlich.

 

Wie die GEMA gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie dem Deutschen Schaustellerbund bekanntgab, tritt ein neuer Sondertarif für Weihnachtsmärkte in Kraft. Dieser sieht eine Reduzierung der Vergütung um 35 Prozent vor und gilt zunächst für vier Jahre. Parallel dazu bietet die GEMA umfangreiche Informationsangebote, etwa in Form von Webinaren und individueller Beratung.

 

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„Musik ist essentiell für die Stimmung auf den Weihnachtsmärkten“

Ziel der Vereinbarung sei es, die Märkte bezahlbar zu halten und zugleich die Rechte der Musikschaffenden zu wahren, heißt es. Allein im vergangenen Jahr hätten über 7.000 Märkte deutschlandweit ihre Musiknutzung bei der GEMA angemeldet, sagt  Vorstandsmitglied Georg Oeller: "All diese Märkte profitieren nun von dem neuen Weihnachtsmarkttarif, sei es der ehrenamtlich organisierte bis hin zu den großen Weihnachtsmärkten von Städten und Gemeinden.“

 

Die BVMV ergänzt: „Weihnachtsmärkte sind keine Veranstaltung wie jede andere. Sie sind ein traditionelles Kulturgut und im Winter ein zentraler Ort für gesellschaftliches Miteinander sowie lebendige Innenstädte“, sagt Geschäftsführerin Ingrid Hartges. „Weihnachtsmusik, oft von örtlichen ehrenamtlichen Musikgruppen oder Chören dargeboten, trägt zu diesem Miteinander in den Städten und Gemeinden bei. Um den Besonderheiten eines Weihnachtsmarktes Rechnung zu tragen, war es nur sachgerecht, für diese einen eigenständigen Tarif mit der GEMA zu vereinbaren, der für die Kommunen bezahlbar bleibt.“

Die Vereinbarung gilt bis einschließlich der Saison 2028/2029 und soll in dieser Zeit evaluiert werden.  

 

Weitere Informationen zum neuen Tarif sowie die Möglichkeit zur Anmeldung von Veranstaltungen finden Veranstalter auf der GEMA-Webseite.

Quelle: BVMV
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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