Wann kommen nun die Corona-Schnelltests?

Es gibt einen theoretischen Plan – aber viele Fragezeichen für die praktische Umsetzung

Mehr testen – mehr Gewissheit. Dies ist eine weitere Zutat in dem Rezept zur Covid 19-Bekämpfung der Bundesregierung. Seit Montag, 8. März, sollte eigentlich jede(r) Bürger(in) einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Das verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Doch es bleibt wohl vorerst bei der Ankündigung. Denn das Land und die Kommunen sind noch lange nicht so weit.

Seit dem Wochenende gibt es vom Gesundheitsministerium NRW eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der „Teststrategie“.

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Was ist nun bekannt? Und was ist noch unklar?
Wir haben nachgefragt. Das sind die bisherigen Ergebnisse:

 

Was bekannt ist

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt auf seiner Internet-Seite: „PCR-Tests sind der ‚Goldstandard‘ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal (…)

Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. (…) Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll/muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.“


Welche Tests sind wofür geeignet?

Bundesgesundheitsministerium: „PCR-Tests werden eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.

Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen.

Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch.“

 

Weitere FAQ hier

 


 

Du willst mehr erfahren über anzeiger24.de?

➤ “Lokale Empfehlungen“ bei anzeiger24.de – was ist das?

 


 

Wo kann man einen Schnelltest machen?

In einer Pressemitteilung vom Landesgesundheitsministerium NRW vom 8. März heißt es:

 

Die kostenlosen Schnelltests können ab heute von folgenden Teststellen erbracht werden:

  • Ärzte und Testzentren, die von den kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden
  • Testzentren, die von den kommunalen Gesundheitsämtern betrieben werden oder von Dritten, die schon von den Gesundheitsämtern beauftragt wurden
  • Apotheken und private Testzentren etc., die schon bisher Testungen angeboten haben und bestimmte Mindeststandards erfüllen

 

Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform).
(…)
Die Testungen dienen vor allem einer schnelleren Aufdeckung und Vermeidung von Infektionsketten. In der Coronaschutzverordnung ist für gesichtsnahe Dienstleistungen wie von Friseuren oder Kosmetikern, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, ein vorheriger tagesaktueller Test vorgesehen. Bis zum 1. April 2021 ist hier für die Kundinnen und Kunden ein Schnelltest direkt vor Ort vor der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals des Dienstleisters ausreichend.“

 

Fragen beantwortet das Bürgertelefon: 0211/855-3118

 

Was in "der Mache" ist

In der Theorie ist also alles vorbereitet. Doch wie sieht die praktische Umsetzung aus?

 

Der Kreis Mettmann teilt uns mit:

„Der Kreis und die kreisangehörigen Städte sind schon in den Vorbereitungen. Geplant ist, in allen Städten mehrere Teststellen von privaten Betreibern (die sich bereits angeboten haben) einzurichten. Eventuell finden sich auch Apotheken bereit, als Teststelle zu fungieren. Zurzeit sind wir in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten (wegen geeigneter Örtlichkeiten), mit möglichen privaten Teststellenbetreibern und der Apothekerkammer. Gemeinsam hoffen wir, in wenigen Tagen ein flächendeckendes Teststellen-Netz im Kreis Mettmann aufbauen zu können. Dann gibt es auch alle Infos dazu.“

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein erklärt auf unsere Anfrage:

„Ob Ärzte in ihren Praxen Schnelltestungen anbieten, entscheidet der jeweilige Inhaber individuell. Hierzu besteht keine Verpflichtung. Daher sollten Bürger ‚ihren‘ Haus- oder Facharzt vorab kontaktieren und auf eine mögliche Testung ansprechen. Dies auch deshalb, weil viele Praxen bestimmte Zeitfenster für Testungen auf COVID19 organisiert haben.“

 

Was noch unklar ist

Für Dr. Jürgen Wunderlich, Sprecher der Apotheker im Südkreis Mettmann, gibt es auch noch viel zu viele Fragezeichen: Wie sollen die Apotheker das umsetzen? "Unter anderem ist vorgeschrieben, dass eine Apotheke den Service an 20 Stunden in der Woche anbieten muss - auch an Wochenenden." Das sei sehr personalintensiv.

Daher dürfte es fraglich sein, welcher Apotheke sich darauf einlassen würde.  

 

Es stellen sich noch viele weitere Fragen für die praktische Alltagsumsetzung.

 

Wir haben folgende Fragen an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet und sind gespannt auf die Antworten:

 

  • Wenn ein negativer PCR-Test aus einem Testzentrum oder ein negativer Selbsttest vorliegt: Ist es vorgesehen, dass diese Person dann mit dem Nachweis wieder ein Restaurant, Kino, eine Veranstaltung etc. besuchen kann (wenn diese geöffnet sein dürfen)?
  • Wenn ja: Wie lange ist dieser negative PCR- bzw. Selbsttest als Nachweis gültig?
  • Woran kann das Personal dann erkennen, dass der negative Test "amtlich" ist (und beispielsweise nicht "gefälscht")?
  • Oder muss sich die getestete Person trotzdem in Quarantäne begeben, wenn der PCR-Test negativ ausfällt?
  • Ist ein Schnell-/Selbsttest ein Einmal-Produkt? d.h. nach einem Test muss dieser entsorgt werden?
  • Wie werden Schnell-/Selbsttest ökologisch korrekt entsorgt?
  • Wenn Millionen von Schnell-/Selbsttests in Umlauf kommen und entsorgt werden: Was bedeutet das nach Einschätzung der Landesregierung für die Ökobilanz?
  • Wenn mehr Menschen getestet werden, werden sicherlich auch mehr Infizierte entdeckt (was ja der Sinn der Testung ist). Andererseits erhöhen sich damit die Fallzahlen. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass die Inzidenz in den Kreisen und Städten auf 50 absinken wird. Eher das Gegenteil. 
    Folglich zeigt der von Bund und Ländern vorgestellte Stufenplan für die geschlossenen Betriebe (Gastronomie, Fitnessstudios, Kinos, Kultureinrichtungen etc.) vorerst keine Perspektive für mehr Öffnungen und Lockerungen auf, wenn durch mehr Testungen auch mehr Fälle entdeckt werden.
    Oder übersehen wir dabei etwas…?

 

Wir bleiben dran... 

 

Bericht: Achim Kaemmerer


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.